Mit zwei Haftbefehlen Gesuchter kann Haftstrafe abwenden
(ots) - Die Bundespolizei hat am späten Samstagnachmittag zwei
Haftbefehle gegen einen 45-Jährigen vollstreckt. Durch die Zahlung der
Geldstrafen konnte der Mann einen Gefängnisaufenthalt abwenden.
Eine Streife der Bundespolizei hatte den 45-jährigen Weißrussen gegen 17:25 Uhr
im Rahmen der verstärkten grenzpolizeilichen Überwachung der Binnengrenzen im
Bahnhof Bad Bentheim kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien des
45-Jährigen stellten die Beamten fest, dass der Mann mit zwei Haftbefehlen
gesucht wurde. In 2017 und 2018 war er jeweils wegen Diebstahls verurteilt
worden. Aus dem ersten Urteil musste er noch eine 30-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen oder eine offene Geldstrafe über 450,- Euro
bezahlen. Aus der zweiten Verurteilung war noch eine Geldstrafe von 900,- Euro
zu begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verbüßen.
Da er weder die Geldstrafen bezahlt noch die Haftstrafen angetreten hatte und
sein Aufenthaltsort unbekannt war, wurde er von der Justiz per Haftbefehl
gesucht. Weil der 45-Jährige die geforderten Geldstrafen und alle angefallen
Kosten begleichen konnte, ersparte sich einen Gefängnisaufenthalt. Nach Zahlung
von insgesamt 1693,88 Euro durfte er seine Reise fortsetzen.
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Datum: 13.01.2020 - 14:38 Uhr
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