Nachtrag zu Unfallflucht - Tatzeitraum nach Zeugenhinweisen korrigiert
(ots) - (um) Die Ermittlungen des Verkehrskommissariats Herford ergaben
nach einem Zeugenhinweis, dass die beschädigte Hauswand bereits am Neujahrstag
vorhanden war. Die Zeugen hielten den Schaden für bekannt und haben ihn daher
nicht bei der Polizei gemeldet. Erst später (09.01.) ist der Polizei der
erhebliche Schaden an der Hauswand bekannt gegeben worden. Der Tatzeitraum ist
nach dieser Zeugenaussage eher in die Neujahrsnacht zu legen, als in den
zunächst angenommen Zeitraum.
Ursprungsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65846/4490050
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Datum: 14.01.2020 - 09:52 Uhr
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