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Nachtrag zu Unfallflucht - Tatzeitraum nach Zeugenhinweisen korrigiert

ID: 2282844

(ots) - (um) Die Ermittlungen des Verkehrskommissariats Herford ergaben
nach einem Zeugenhinweis, dass die beschädigte Hauswand bereits am Neujahrstag
vorhanden war. Die Zeugen hielten den Schaden für bekannt und haben ihn daher
nicht bei der Polizei gemeldet. Erst später (09.01.) ist der Polizei der
erhebliche Schaden an der Hauswand bekannt gegeben worden. Der Tatzeitraum ist
nach dieser Zeugenaussage eher in die Neujahrsnacht zu legen, als in den
zunächst angenommen Zeitraum.

Ursprungsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65846/4490050

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Herford
Pressestelle Herford
Telefon: 05221 888 1250
E-Mail: pressestelle.herford(at)polizei.nrw.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65846/4491190
OTS: Kreispolizeibehörde Herford

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Herford, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 14.01.2020 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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