Gaffervideos haben ernste Konsequenzen -Öffentlichkeitsfahndung nach schwerem Busunfall in Wiesbaden - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und des Polizeipräsidiums Westhessen
(ots) - (ho)Nachdem unmittelbar nach dem schweren Busunfall am 
Wiesbadener Hauptbahnhof am 21.11.2019 Gaffervideos vom Unfallort und den dort 
verletzten Personen veröffentlicht wurden, hat dies nun für die dafür 
verantwortlichen Personen ernste Konsequenzen. Der Busunfall, bei dem ein Mann 
getötet und 28 weitere Personen verletzt wurden, hat großes öffentliches 
Interesse, Trauer und Bestürzung ausgelöst. Als umso verwerflicher wurde es 
angesehen, dass Passanten unmittelbar nach dem Unfall die Szenerie und die 
Verletzten mit ihren Handys aufgenommen haben, anstatt Hilfe zu leisten. Die 
Wiesbadener Staatsanwaltschaft und die Polizei haben hat dies zum Anlass 
genommen, gegen diese Personen Ermittlungsverfahren, wegen unterlassener 
Hilfeleistung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch 
Bildaufnahmen (§ 201 a StGB) einzuleiten und konsequent vorzugehen.
Ein 38-jähriger Mann aus Wiesbaden konnte bereits am 14.12.2019 von einem 
Beamten des 1. Polizeireviers als mutmaßlicher Tatverdächtiger identifiziert 
werden, als dieser in anderer Sache auf dem Revier Strafanzeige erstatten 
wollte. Die Beschlagnahme seines Handys als Beweismittel und für die Auswertung 
der Bildaufnahmen war nur eine der sofort gegen den Mann eingeleiteten 
polizeilichen Maßnahmen. Nach einem Beschluss des Amtsgerichtes Wiesbaden gehen 
nun die Ermittlungsbehörden mit einer Öffentlichkeitsfahndung gegen einen 
weiteren Mann vor, der ebenfalls dringend verdächtig ist, die Bilder vom 
Unfallort unmittelbar veröffentlicht zu haben. Die Zurschaustellung der 
Hilflosigkeit der von dem Unfall betroffenen Menschen erscheint nach dem 
Beschluss des Amtsgerichtes Wiesbaden derart eklatant und entwürdigend, dass 
diese Maßnahme getroffen wird, um den Täter zu identifizieren.
Die Bilder für die Öffentlichkeitsfahndung stammen aus der Videoüberwachung 
eines am Unfallort stehenden Linienbusses. Es ist zu erkennen, dass der Filmende
am Unglücksort sogar andere Personen abdrängt, um seine Aufnahmen zu machen, 
obwohl mindestens ein Zeuge versucht, den Mann vom Filmen des Verletzten 
abzuhalten. Das gefertigte Video versendete der Beschuldigte über einen 
Nachrichtendienst, wo es von zahlreichen Nutzern weiterverbreitet wurde.
Neben den ohnehin umfangreichen Ermittlungen zur Aufklärung der Unfallursache 
setzen Staatsanwaltschaft und Polizei bewusst einen Schwerpunkt bei der 
Aufklärung des Sachverhaltes, um neben der strafverfolgenden Zielrichtung ein 
deutliches Signal zu setzen, dass solche Handlungen inakzeptabel sind. Jeder 
Bürgerin und jedem Bürger, der Zeuge solcher oder ähnlicher Vorfälle wird, 
sollte bewusst sein, dass es sich nicht lohnt, so schnell wie möglich 
Bildmaterial von betroffenen Personen zu veröffentlichen. Im Gegenteil. 
Menschen, die derartig handeln, riskieren ein mögliches Strafverfahren, die 
Beschlagnahme des Handys und weitere ernstzunehmende Konsequenzen bis hin zu 
einer Verurteilung vor Gericht.
Aus gutem Grund hat die Hessische Polizei bereits unterschiedliche Initiativen 
ins Leben gerufen, um gegen das Phänomen von Gaffervideos vorzugehen. Die 
Menschen sollen zum Umdenken animiert werden, sich in die Perspektive der Opfer 
versetzen und sich mit den Folgen für die Betroffenen auseinandersetzen. Filmen 
Sie nicht sondern helfen Sie!
Im Falle des Busunfalles am Wiesbadener Hauptbahnhof bittet nun die 
Ermittlungsgruppe des 1. Polizeireviers um Hinweise aus der Bevölkerung. 
Personen, die Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen können, 
werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (0611) 345-2140 zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1041 / 1042
E-Mail: pressestelle.ppwh(at)polizei.hessen.de
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Datum: 14.01.2020 - 11:10 Uhr
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