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Kinder nicht angeschnallt, keine Fahrerlaubnis

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(ots) - Am Sonntag fiel einer Polizeistreife auf der Kolpingstraße ein
Fahrzeug auf, in dem zwei Kinder nicht angeschnallt auf der Rückbank saßen. Es
gab auch keine Kindersitze. Die Polizeibeamten stoppten den Wagen. Der
22-jährige Fahrer gab zu, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Die Polizei
schrieb mehrere Anzeigen: eine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den
22-Jährigen und eine gegen seinen Vater, weil er die Fahrt zugelassen hat.

Beide Fälle werden vom Gesetz mit einer Freiheitstraße von bis zu einem Jahr
oder einer entsprechenden Geldstrafe geahndet. Bei Wiederholungstätern kann
sogar das Fahrzeug eingezogen werden. Wer seinen Wagen verleiht und sich nicht
davon überzeugt, dass der andere eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, der kann
wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden.

Kinder ohne jegliche Sicherung zu befördern, kostet 70 Euro Bußgeld und einen
Punkt in Flensburg. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt auch Punktekonten für
Menschen ohne Führerschein.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65850/4491521
OTS: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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Datum: 14.01.2020 - 12:05 Uhr
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