Kinder nicht angeschnallt, keine Fahrerlaubnis
(ots) - Am Sonntag fiel einer Polizeistreife auf der Kolpingstraße ein
Fahrzeug auf, in dem zwei Kinder nicht angeschnallt auf der Rückbank saßen. Es
gab auch keine Kindersitze. Die Polizeibeamten stoppten den Wagen. Der
22-jährige Fahrer gab zu, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Die Polizei
schrieb mehrere Anzeigen: eine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den
22-Jährigen und eine gegen seinen Vater, weil er die Fahrt zugelassen hat.
Beide Fälle werden vom Gesetz mit einer Freiheitstraße von bis zu einem Jahr
oder einer entsprechenden Geldstrafe geahndet. Bei Wiederholungstätern kann
sogar das Fahrzeug eingezogen werden. Wer seinen Wagen verleiht und sich nicht
davon überzeugt, dass der andere eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, der kann
wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden.
Kinder ohne jegliche Sicherung zu befördern, kostet 70 Euro Bußgeld und einen
Punkt in Flensburg. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt auch Punktekonten für
Menschen ohne Führerschein.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65850/4491521
OTS: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.01.2020 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2283106
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MK
Stadt:
Menden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kinder nicht angeschnallt, keine Fahrerlaubnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).