Bundespolizei nimmt fünf Männer in Gewahrsam
(ots) - Am Montag (13. Januar 2020) und Dienstag (14. Januar 2020)
wurden auf der BAB 4 bei Görlitz drei Staatsangehörige aus der Ukraine, ein Mann
aus Usbekistan (33) und ein weiterer Mann aus Georgien (24) von der
Bundespolizei in Gewahrsam genommen.
In allen Fällen lautet der Vorwurf gleich: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz!
Für drei ukrainische Männer (33, 43 u. 46) war die Reise ins Bundesgebiet
bereits mit der Kontrolle beendet, hier ergab sich der Verdacht der
Schwarzarbeit. Demnach hatten zwei der Männer Straubing als ihr Ziel auserkoren,
um dort ohne Genehmigung als Schweißer zu arbeiten. Auch der dritte Ukrainer
(33) konnte keine Berechtigung für eine legale Arbeitsaufnahme vorweisen, er
hatte den Plan in Essen auf einer Baustelle anzuheuern.
Den 33-Jährigen aus Usbekistan und den 24-Jährigen aus Georgien kontrollierten
die Fahnder ebenfalls in einem international verkehrenden Reisebus. Der
33-jährige hatte die Absicht nach Kassel zu reisen, der 24-Jährige gab an, nach
Luxemburg zu wollen. Der Usbeke legte zur Kontrolle einen gültigen Pass vor,
jedoch war sein Visum bereits nicht mehr gültig. Auch der Georgier verfügte über
einen gültigen Reisepass, diesem fehlten allerdings die finanziellen Mittel um
seinen geplanten Aufenthalt zu bestreiten.
Den Ukrainern, dem Usbeken und dem Georgier wurde in der Folge das Reiserecht
aberkannt und ein Einreiseverbot bis Januar 2022 gegen sie angeordnet.
Inzwischen erfolgte die Zurückschiebung der Männer in die Republik Polen.
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Datum: 14.01.2020 - 14:04 Uhr
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