Leistungsbezieherin erhält Freiheitsstrafe von vier Monaten; Zoll deckt Leistungsbetrug auf
(ots) - Vier Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta
für eine Leistungsbezieherin aus dem Landkreis Vechta aufgrund von Ermittlungen
des Hauptzollamts Osnabrück.
Bereits im Jahr 2014 war die Frau wegen Sozialleistungsbetrugs verurteilt
worden, was Sie aber nicht daran hindert es noch mal zu wiederholen.
Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch. Im April 2017 ging die Frau einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die sie dem Leistungsträger
nicht mitgeteilt hatte. Um dieses zu verschleiern flossen die Einkünfte der
44-Jährigen auf ein dem Jobcenter nicht bekannten Konto. So konnte sie rund 560
Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde die Leistungsbetrügerin durch eine Computerabfrage Namens DALEB
(Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein
automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die
zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine
Mitteilung des Jobcenter Vechta an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies
die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges
durch die Staatsanwaltschaft führte.
Die Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie
die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise
nicht getan.
Das zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld hat die Frau wieder zurückgezahlt.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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Datum: 15.01.2020 - 08:14 Uhr
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