(L 440/Guggenhausen) Folgeunfall durch Wild auf der Fahrbahn (14.01.2020)
(ots) - Weil ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am
Dienstagabend auf der L 440 nach einem Wildunfall vier tote Wildschweine auf der
Straße zurückließ und sich nicht um die Beseitigung der Tiere kümmerte, kam es
gegen 21 Uhr zu einem Folgeunfall. Eine 28-jährige Kia-Lenkerin, die die
Landesstraße von Guggenhausen kommend in Richtung Heudorf befuhr, erkannte das
tote Tier auf der Fahrbahn aufgrund der Dunkelheit zu spät. Trotz sofort
eingeleiteter Vollbremsung konnte sie eine Kollision nicht mehr verhindern.
Anhand der Unfallspuren kann davon ausgegangen werden, dass ein größeres
Fahrzeug zuvor in eine Rotte Wildschweine gefahren war und diese zum Teil sogar
noch mitschleifte. Einen Unfall meldete dieser Verkehrsteilnehmer bei der
Polizei nicht. Aufgrund dieses Vorfalls möchte die Polizei alle
Verkehrsteilnehmer auf ihre Pflichten nach einem Unfall (§§ 32 und 34 StVO)
hinweisen: Es ist verboten, Tiere auf der Fahrbahn zurückzulassen. Der
Unfallverursacher ist verpflichtet, unverzüglich anzuhalten, die Unfallstelle
abzusichern und die Polizei zu informieren.
Rückfragen bitte an:
Sandra Kratzer
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1016
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 15.01.2020 - 12:51 Uhr
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