Unerlaubte Einreise mit Springmesser
(ots) - Wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und das
Waffengesetz muss sich seit Mittwoch, den 15. Januar 2020, ein 42-jähriger
Weißrusse verantworten.
Als Insasse in einem Kleintransporter mit polnischen Kennzeichen und dem
Fahrtziel Bayern, wurde der Mann am Mittwochmorgen, an der BAB 4 Anschlussstelle
Nieder-Seifersdorf durch Beamte des Zolls kontrolliert. Die Überprüfung ergab,
dass das Visum des Weißrussen bereits seit Ende November 2019 abgelaufen war.
Noch vor Ort wurde der Sachverhalt zuständigkeitshalber der
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf übergeben.
In einer Umhängetasche, die der weißrussische Staatsangehörige in seinem
Reisegepäck aufbewahrte, entdeckten die Ordnungshüter dann ein verbotenes
Springmesser. Das Messer wurde umgehend beschlagnahmt.
Gegen den 42-Jährigen wurde eine bis Januar 2022 andauernde Wiedereinreisesperre
ausgesprochen, im Anschluss erfolgte die Zurückschiebung nach Polen.
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Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 36 26 61 11
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Datum: 15.01.2020 - 13:54 Uhr
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