E-Scooter in Kaiserslautern
(ots) - E-Mobility goes Kaiserslautern! Seit Dienstag besteht in
der Stadt die Möglichkeit, einen E-Scooter-Service zu nutzen. Berechtigte
Personen haben nun die Möglichkeit, Elektrotretroller im Stadtgebiet
auszuleihen. Im Umgang mit den E-Scootern, deren sachgemäßen Nutzung in der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt ist, gibt es einiges zu
beachten.
Mindestalter
Zwar benötigen E-Roller-Fahrer keinen Führerschein, dennoch ist nicht jeder
berechtigt, die Fahrzeuge zu nutzen. Wer mit einem Scooter fahren möchte, muss
mindestens 14 Jahre alt sein.
Helmpflicht
Da die Zweiräder nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h zugelassen
sind, besteht derzeit keine Helmpflicht. Die Polizei empfiehlt dennoch das
Tragen eines Helmes. Wie auch Fahrradfahrer sind E-Scooter-Fahrer im
Straßenverkehr einem besonderen Risiko ausgesetzt.
Versicherung
Ausschließlich Fahrzeuge, die über eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung
verfügen, dürfen im öffentlichen Verkehr geführt werden. Eine
Versicherungsplakette muss am Roller angebracht werden. Bei Nichtbeachtung droht
ein Bußgeld. Vor allem Personen, die im privaten Besitz eines Scooters sind,
sollten daran denken eine solche Versicherung abzuschließen. Fahrzeuge von
seriösen Verleih-Services sind in der Regel bereits versichert.
Alkohol und Drogen
Wie für Autofahrer, gilt auch für E-Roller-Fahrer die 0,5 Promille-Grenze. Zum
Schutz aller Verkehrsteilnehmer empfiehlt die Polizei ausdrücklich, keine
berauschenden Substanzen zu konsumieren. Wer sich nicht an die Vorschriften
hält, muss mit Bußgeldern sowie Fahrverboten rechnen.
Wo darf man fahren?
- Baulich angelegte Radwege
- Gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung
/ StVO)
- Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295
- Straßenverkehrsordnung)Fahrradstraßen (Zeichen 244.1
Straßenverkehrsordnung)
Ausdrücklich verboten ist es, auf Gehwegen zu fahren.
Wie viele Personen dürfen E-Scooter nutzen?
Die Benutzung eines Elektrotretrollers ist nur für eine Person zulässig.
Auch wenn die Nutzung solcher Elektrokleinstfahrzeuge viele Vorteile mit sich
bringt und bei einigen Personen auch der "Fun-Factor" im Vordergrund steht,
appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen. Bitte denken Sie daran,
dass sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Fahren Sie daher immer vorsichtig
und aufmerksam! Die Polizei in Kaiserslautern wird Rollerfahrer und deren
Fahrzeuge gezielt kontrollieren.
Wichtige Informationen zur Nutzung der E-Scooter hat die Stadt Kaiserslautern
unter folgendem Link zusammengefasst:
https://s.rlp.de/BabLz
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631 369-1080 oder -0
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz
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Datum: 15.01.2020 - 15:15 Uhr
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