Kuppenheim - Unfallflucht kein Kavaliersdelikt
(ots) - Ein 56 Jahre alter VW-Fahrer hat am Donnerstagabend beim
Ausparken auf einem Parkplatz in der August-Scherer-Straße einen dort
abgestellten Audi beschädigt und hierbei einen Sachschaden von rund 1.000 Euro
verursacht. Anstatt sich dem Malheur zu stellen, zog es der Touran-Lenker jedoch
vor, sich vermeintlich unbemerkt davonzustehlen. Hierbei hatte er allerdings die
Rechnung ohne eine aufmerksame Zeugin gemacht, die den Zusammenstoß gegen 20 Uhr
beobachtet hat und die Polizei informierte. Nun muss sich der 56-Jährige einem
Strafverfahren wegen Unfallflucht stellen. Die Polizei weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass eine Unfallflucht keineswegs ein Kavaliersdelikt
ist. Bei entsprechender Schadenshöhe läuft man Gefahr, seinen Führerschein zu
verlieren. Ferner sieht das Gesetz ein Strafmaß von bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor.
/wo
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Datum: 17.01.2020 - 09:24 Uhr
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