Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer in der Stadt - E-Scooter und Hoverboards sind Kraftfahrzeuge und unterliegen den Promillegrenzen!
(ots) - Nachdem erst vor wenigen Tagen ein E-Scooter-Service in
Kaiserslautern an den Start gegangen war, muss die Polizei auf eine ernüchternde
Bilanz blicken. Obwohl über das Thema Elektrokleinstfahrzeuge bislang umfassend
berichtet wurde, halten sich einige Personen nicht an die Spielregeln.
Einsatzkräfte der Polizeiinspektionen stellten in der Nacht zu Freitag bei
insgesamt vier E-Scooter-Fahrern Trunkenheitsfahrten fest. Drei Personen hatten
deutlich über 1 Promille getankt. Ein weiterer Fahrer fiel durch seine unsichere
Fahrweise auf und wurde aufgrund dessen kontrolliert. Zwar hatte der junge Mann
einen Atemalkoholwert von "nur" 0,46 Promille, trotzdem wurde ihm die
Weiterfahrt untersagt. Aufgefallen ist außerdem ein Hoverboard-Fahrer, der in
der Straße "Am Gottesacker" kontrolliert wurde und ebenfalls stark alkoholisiert
war. Neben den Strafanzeigen erfolgen jeweils auch Mitteilungen an die
Fahrerlaubnisbehörden. Es drohen Bußgelder und Fahrverbote.
Die Polizei weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei E-Scootern
nicht um Spielzeug handelt. Die Fahrzeuge sind für den öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen, deren sachgemäße Nutzung in der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt ist. Das Polizeipräsidium
wird weiterhin verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet durchführen.
Informationen zur Nutzung eines E-Scooters finden Sie hier:
https://s.rlp.de/7Yrj6 |slc
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631 369-1080 oder -0
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz
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Datum: 17.01.2020 - 12:12 Uhr
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Kaiserslautern
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