Zweite gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 17.01.2020
(ots) - Ermittlungsverfahren wegen versuchtem Mord in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung
Das 50-jährige Opfer, das am gestrigen Donnerstag nach dem durch den
Tatverdächtigen verübten Angriff mit einem Messer in ein Klinikum geflogen
wurde, musste in diesem Klinikum notoperiert werden. Bislang war eine Vernehmung
des Opfers nicht möglich. Eine persönliche Vorbeziehung des Tatverdächtigen zum
Opfer bestand nicht. Der Tatverdächtige äußerte sich bislang nicht zum
Tatgeschehen.
Die Staatsanwaltschaft Rottweil bewertet die Tat nach Übermittlung des
Ergebnisses der am 16.01.2020 durch die Kriminalpolizeidirektion Rottweil
durchgeführten Ermittlungen als versuchten Mord in Tateinheit mit vollendeter
gefährlicher Körperverletzung durch lebensgefährdende Behandlung.
Der Umstand, dass der Tatverdächtige die Tat über seinen persönlichen Zugang zu
einem Sozialen Netzwerk ankündigte, ist Gegenstand der Ermittlungen der
Kriminalpolizei.
Gegen den Tatverdächtigen wurde beim Amtsgericht Rottweil die Anordnung der
Untersuchungshaft beantragt. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rotweil
ordnete die Untersuchungshaft an. Der Tatverdächtigen wurde zwischenzeitlich in
eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Auf die am gestrigen Donnerstag um 18.45 Uhr veröffentlichte, erste gemeinsame
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums
Konstanz wird Bezug genommen.
Staatsanwaltschaft Rottweil, Erster Staatsanwalt Grundke, Tel. 0741 243-2883
Polizeipräsidium Konstanz, KHK Herbert Storz, Tel. 07531 995-1015
Rückfragen bitte an:
Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1015
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 17.01.2020 - 12:39 Uhr
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