VonÜberladung, mangelnden Ruhezeiten, Rot-Grün-Schwächen und dem Drang das Handy, aber nicht den Gurt zu benutzen...
(ots) -
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Haiger und Dillenburg: Von Überladung, mangelnden Ruhezeiten, Rot-Grün-Schwächen
und dem Drang das Handy, aber nicht den Gurt zu benutzen
Verkehrskontrollen des Regionalen Verkehrsdienstes am Dienstag (14.01.2020) und
Mittwoch (15.01.2020) brachten erneut reichlich Regelverstöße zutage.
Unterstützt von Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei richteten die
Verkehrsexperten ihren Fokus auf Lkw sowie auf die Regeltreue in Bezug auf
Rotlicht, Ablenkung und Gurtpflicht.
Auf der B54, in Höhe der Anschlussstelle Haiger-Burbach der A45, nahmen die
Polizisten Brummifahrer ins Visier. Von den 28 überprüften Lastern mussten 19
beanstandet werden. Zwei Holztransporter aus dem nordrheinwestfälischen Olpe
waren mit bis zu 45 Tonnen deutlich überladen. Erst als Stämme bis zu dem
erlaubten Gewicht von 40 Tonnen auf einen dritten Laster umgeladen worden waren,
durften sie weiterfahren. Die durch die Überladung eingesparte Fahrt wird der
Spedition durch die Bußgeldstelle im Rahmen des Verfallsverfahrens in Höhe von
rund 2.200 Euro in Rechnung gestellt.
Weil er die Konzession einer anderen Spedition nutzte, um Transporte im
gewerblichen Güterverkehr durchzuführen, wird es für einen Spediteur aus dem
Lahn-Dill-Kreis richtig teuer: Die illegale Aktion wird ihn 2.000 Euro kosten.
Den Spediteur, der ihm die Konzession zur Verfügung stellte, erwartet ein
Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro.
Nicht schlecht staunten die Kontrolleure, als sie die elektronische Fahrerkarte
eines Lkw-Fahrers auswerteten, der für eine in Dortmund ansässige Spedition
unterwegs war. Nahezu jeden Tag unterschritt er die gesetzlich vorgeschriebenen
Ruhezeiten deutlich. In der Summe aller Verstöße kommt auf ihn ein Bußgeld in
Höhe von 2.280 Euro zu. Die Strafe für den Spediteur wird von der Bußgeldbehörde
in NRW berechnet.
Der in Polen lebende Fahrer eines Lasters musste eine Sicherheitsleistung in
Höhe von 125 Euro hinterlegen. Er fingerte während der Fahrt an seinem
Mobiltelefon herum.
Die Kontrolle an der Kasseler Straße (B253) in Dillenburg richtete sich gegen
Verkehrsteilnehmer, die es mit der Regeltreue in Bezug auf Rotlicht, Handy oder
Sicherheitsgurte nicht so eng nehmen. Um die sogenannten Rotlichtverstöße
gerichtsverwertbar zu dokumentieren, setzten die Ordnungshüter eine Videokamera
ein. Insgesamt stoppten sie 11 Fahrzeugführer, die das Rotlicht missachteten.
Für acht Fahrer werden ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt fällig. Weil die
Rotlichtphase bereits länger als eine Sekunde andauerte, werden drei Autofahrer
einen Monat auf ihren Führerschein verzichten müssen. Zudem kommen 200 Euro
Bußgeld und zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg auf die
Rotlichtsünder zu. Sieben Fahrzeugführer konnten die Finger nicht von ihren
Handys lassen und fünf Insassen legten den Sicherheitsgurt nicht an.
Zweimal mussten die Ordnungshüter bei einem Pkw-Fahrer aus dem nördlichen
Kreisgebiet einschreiten. Zunächst hatte er das Rotlicht missachte und war über
die Kreuzung gefahren, obwohl der Querverkehr bereits Grünlicht hatte. Nachdem
die Polizisten die Kontrollmaßnahmen abgeschlossen hatten, fädelte er sich
wieder in den Verkehr der Kasseler Straße ein und beschleunigte. In nur etwa 30
Meter Entfernung wartete an einer Einmündung die nächste Rotlichtphase auf ihn.
Ohne seine Geschwindigkeit zu verringern, überquerte er trotz Rotlicht die
Kreuzung. Eine Streife nahm die Verfolgung auf, stoppte ihn und machte ihn
erneut auf den Verstoß aufmerksam. Der zweifache Rotlichtsünder gab an,
abgelenkt gewesen zu sein. Die Verkehrsexperten werden das Fahrverhalten des
Seniors an die Fahrererlaubnisbehörde melden und eine Fahrtauglichkeitsprüfung
anregen.
Guido Rehr, Pressesprecher
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Datum: 17.01.2020 - 13:43 Uhr
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