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350 Straftaten mit Messern und anderen Stichwaffen in Dortmund

ID: 2285820

(ots) - Lfd. Nr.: 0062

Seit dem 1. Januar 2019 zählt die Polizei in Nordrhein-Westfalen jedes bei einer
Straftat eingesetzte Messer. In Dortmund und Lünen registrierte das für beide
Städte zuständige Polizeipräsidium Dortmund im Jahr 2019 (Januar bis November)
insgesamt 350 Fälle, bei denen die Tatverdächtigen ein Messer oder andere spitze
und scharfe Gegenstände als Tatwaffe verwendeten.

- In 91 Fällen setzten die Tatverdächtigen durch das Waffengesetz
verbotene Messer ein. Das sind zum Beispiel Fall- und
Springmesser, Butterflymesser oder Faustmesser.

- In 239 Fällen - und damit in den meisten Fällen - verwendeten
die Tatverdächtigen andere Messer wie zum Beispiel Küchen- oder
Taschenmesser.

- In 20 Fällen waren es sonstige Stichwaffen wie Brieföffner,
Scheren oder Schraubendreher, die ebenfalls schwere Verletzungen
verursachen können.

Täter verwendeten Stichwaffen nicht allein bei Raubüberfällen, sondern auch, um
sich während einer Auseinandersetzung in einem Streit durchzusetzen oder zu
verteidigen. Das Waffengesetz schränkt das Mitführen und den Transport von
Messern und anderen Waffen stark ein, um Straftaten zu verhindern. Das Mitführen
eines verbotenen Messers ist strafbar.

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange warnt vor den schwerwiegenden Folgen
einer Straftat mit einem Messer: "Das Führen von derartig gefährlichen Waffen
ist nicht ohne Grund in der Öffentlichkeit verboten. Wer in einer
Auseinandersetzung ein Messer einsetzt, kann schnell und ungewollt die Kontrolle
verlieren und für sehr schwere Verletzungen oder sogar ein Tötungsdelikt
verantwortlich sein."

Erkennen Polizisten in einem Einsatz ein Messer in der Hand eines
Tatverdächtigen, gilt sofort das Gebot Eigensicherung. Um sich selbst und auch
andere Beteiligte zu schützen, sind Polizisten berechtigt, die Dienstwaffe




einzusetzen.

2019 stellte die Polizei außerdem 309 Messer und Hieb- und Stoßwaffen wie z.B.
Dolche, Degen oder Teleskopschlagstöcke sicher. Sie wurden verbotswidrig in der
Öffentlichkeit mitgeführt. In einem einfachen Fall ist eine Geldbuße in Höhe von
150 Euro fällig.

Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Peter Bandermann
Telefon: 0231-132-1023
E-Mail: Peter.Bandermann(at)polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4495241
OTS: Polizei Dortmund

Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.01.2020 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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