Hamburg Airport: Trunkenheit im Verkehr endet im Gefängnis, zahlreiche Festnahmen am Wochenende
(ots) - Am Freitagnachmittag wurde ein 33-jähriger Spanier im Terminal 1
kontrolliert. Bei der Fahndungsabfrage stellten die Beamten der Bundespolizei
fest, dass der Mann seit Oktober 2019 wegen Kennzeichenmissbrauchs von der
Staatanwaltschaft Oldenburg zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er hatte 30
Tagessätze zu jeweils 40 Euro zu zahlen; hinzu kamen Kosten i. H. v. 75 Euro.
Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 1275 Euro blieben ihm die 30 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen.
Am Samstagvormittag kam ein 33-jähriger Georgier aus Istanbul am Hamburger
Flughafen an und stellte sich bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an.
Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass
der Mann von der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht wurde. Diese hatte den Mann
im Juli 2019 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung zu
einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro verurteilt. Hiervon hatte
er bisher jedoch erst einen Teil gezahlt, sodass noch 90 Euro Restgeldstrafe
offen waren. Hinzu kamen noch die Kosten des Verfahrens i. H. v. 105 Euro. Durch
Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 195 Euro blieben ihm die 9 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen.
Am Samstagnachmittag wurde ein 41-jähriger Mazedonier zur grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle bei den Beamten der Bundespolizei vorstellig. Er wollte nach
Skopje fliegen. Bei der Überprüfung des Fahndungscomputers wurde festgestellt,
dass der Mann seit August 2016 von der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme
wegen Diebstahls ausgeschrieben ist. 50 Tagessätze zu jeweils 8 Euro waren zu
zahlen. Weiterhin waren 82 Euro Verfahrenskosten zu entrichten. Der Mann konnte
die geforderten 482 Euro zahlen und musste somit nicht die 50 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Die Bundespolizei konnte am Samstagabend einen 39-jährigen deutschen
Staatsbürger am Flughafen Hamburg festnehmen. Er kam aus Sofia an und stellte
sich bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an. Bei der
Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann
von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gesucht wurde. Diese hatte den Mann im
März 2019 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, vorsätzlicher
Straßenverkehrsgefährdung im Verkehr in Tateinheit mit fahrlässiger
Körperverletzung sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe
von 100 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Hiervon hatte er bisher
jedoch erst einen Teil gezahlt, sodass noch 2520 Euro Restgeldstrafe offen
waren. Hinzu kamen noch die Kosten des Verfahrens i. H. v. 122,50 Euro. Da der
Herr nicht in der Lage war, die geforderten 2642,50 Euro zu zahlen, wurde der
Mann anschließend in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg gebracht, um die
Ersatzfreiheitsstrafe von 84 Tagen anzutreten.
Sonntagmittag kam es erneut zu einer Festnahme am Flughafen Hamburg. Ein
25-jähriger Italiener kam aus London an und stellte sich bei der
grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an. Als die Beamten der Bundespolizei das
Ergebnis des Fahndungscomputers überprüften, stellten sie fest, dass der Mann
von der Staatsanwaltschaft Potsdam gesucht wurde. Diese hatte den Mann im Mai
2019 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe
von 30 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro verurteilt. Hinzu kamen noch die Kosten
des Verfahrens i. H. v. 957,63 Euro. Die geforderte Gesamtsumme i. H. v. 1257,63
Euro konnte der Herr nicht aufbringen. Er rief daraufhin seinen Bruder an, der
sich umgehend auf den Weg zur Bundespolizei am Flughafen machte, um für seinen
Bruder die Geldstrafe zu zahlen. Am Flughafen angekommen gerieten die beiden
Brüder jedoch dermaßen in einen Streit, dass der eine der beiden nicht mehr
bereit war, die Geldstrafe zu zahlen. Daher wurde der 25-jähriger Italiener, der
von der Staatsanwaltschaft Potsdam gesucht wurde, in die
Untersuchungshaftanstalt Hamburg gebracht, um die Ersatzfreiheitsstrafe von 30
Tagen anzutreten. Der Grund für die Streitigkeiten konnte nicht verifiziert
werden.
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Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
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Datum: 20.01.2020 - 08:12 Uhr
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