Lahr - Gaststätte überfallen, Hinweise erbeten
(ots) - Zwei bislang unbekannte Männer haben am Samstagvormittag eine
Gaststätte in der Bismarckstraße überfallen. Das maskierte Duo ist nach
bisherigen Erkenntnissen durch eine aufgehebelte Hintertür in das Lokal
eingedrungen. Dort trafen die mutmaßlichen Räuber kurz nach 11:30 Uhr auf einen
27-Jährigen, der sich berechtigt in der Gaststätte aufhielt und bedrohten ihn
mit einer Schusswaffe. Die Unbekannten forderten Bargeld. Während einer der
Männer den 27-Jährigen mit der Pistole in Schach hielt, hebelte der andere einen
Spielautomaten auf und entnahm die darin befindliche Geldkassette. Anschließend
flüchteten die Unbekannten. Am Geldautomat entstand ein Sachschaden von mehreren
Tausend Euro. Der bewaffnete Täter wurde als schwarz bekleidet mit auffallend
dicker Statur beschrieben. Der andere, der den Spielautomaten aufhebelte, soll
eine dünne Statur gehabt, Handschuhe getragen und ein Brecheisen mit sich
geführt haben. Die Beamten der Kriminalpolizei und der Kriminaltechnik haben die
Ermittlungen aufgenommen und bitten mögliche Hinweisgeber unter der
Telefonnummer: 0781 21-2820 um Kontaktaufnahme.
/wo
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110975/4496528
OTS: Polizeipräsidium Offenburg
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.01.2020 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2286813
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OG
Stadt:
Lahr
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Lahr - Gaststätte überfallen, Hinweise erbeten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).