Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz
(ots) - Am 19.01.2020 gegen 01:30 Uhr bemerkten die Bewohner eines
außerhalb der Ortslage gelegenen Hofes in der Gemarkung Contwig einen Mann und
eine Frau, die mit Stirnlampen ausgerüstet waren und sich unbefugt auf dem
Hofgelände aufhielten. Die Personen führten ein Fahrzeug mit. Noch bevor die
Polizei eintraf, hatten sich die Personen mit ihrem Fahrzeug entfernt. Nach
kurzer Suche entdeckten die Beamten den verschlossenen Pkw am Ende eines
abschüssigen Weges. Da aus dem Innern starker Cannabisgeruch wahrgenommen werden
konnte, wurde der Pkw von einem verständigten Abschleppunternehmen geöffnet. Im
Fahrzeug wurden zwei Taschenlampen mit darauf montierten GoPro-Kameras und ein
Grip-Tütchen mit weißen pulverartigen Anhaftungen (nach Test als Amphetamin
identifiziert) aufgefunden. Im Handschuhfach wurde ein in braunes Packpapier
eingewickelter Gegenstand entdeckt, der sich nach vorsichtigem Auspacken als
eine Pappkartonrolle in der Größe einer Küchenrolle herausstellte, aus der eine
grüne Zündschnur herausragte. Der Gegenstand wurde vor Ort belassen und der
Bereich um den Pkw weiträumig abgesperrt. Ein verständigter Delaborierer stufte
den Gegenstand als selbstgebastelten Böller ein, der höchstwahrscheinlich aus
einem Gemisch aus zwei Substanzen besteht. Der Böller wurde mittels Wasserstrahl
vor Ort unschädlich gemacht. Auf staatsanwaltschaftliche Anordnung wurde noch in
der Nacht die Wohnung der Fahrzeughalterin in der Verbandsgemeinde
Zweibrücken-Land durchsucht. Dabei flüchtete der 33-jährige Lebensgefährte der
31-jährigen Wohnungsinhaberin aus dem Badfenster im dritten Obergeschoss, indem
er sich an der außenliegenden Fensterbank in sieben Metern Höhe herabließ und
auf eine angrenzende Wiese sprang. Offenbar unverletzt konnte er zu Fuß
flüchten.
In der Wohnung konnten weitere Betäubungsmittel (Haschisch und Ecstasy) in
geringer Menge sichergestellt werden. Die 31-Jährige und ihr 33-jähriger
Lebensgefährte erwarten gleich mehrere Strafverfahren. Der Hintergrund ihres
Handelns konnte noch nicht geklärt werden.
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Datum: 20.01.2020 - 10:50 Uhr
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