Kein Führerschein vorhanden
(ots) - Bei der Kontrolle eines polnischen PKW am 19. Januar 2020 gegen
00:25 Uhr am Parkplatz Löbauer Wasser - BAB 4 stellten Bundespolizisten fest,
dass der polnische Fahrer keinen Führerschein vorweisen konnte. Eine Nachfrage
bei den polnischen Behörden ergab, dass für den 40-Jährigen noch nie ein
Führerschein ausgestellt wurde, da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Somit war die Fahrt beendet und eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das
Straßenverkehrsgesetz wurde gefertigt.
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Datum: 20.01.2020 - 11:00 Uhr
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