Unbekannter duscht im Keller
(ots) - Eingeschaltetes Licht und fremdes Duschzeug bemerkte ein
Bewohner in seinem Keller in einem Mehrfamilienhaus in der Maxstraße. Zum
Kellerraum der Wohnung gehört ein kleines Bad. Dort soll sich irgendwann vor dem
19.01.2020, ein Mann Zutritt in das Bad verschafft und dort geduscht haben.
Einen Hinweis auf den Fremdduscher gibt es auch. Denn im Keller wurde eine
Fotokopie eines Personalausweises aufgefunden. Wer sich nun fragt, ob
Fremdduschen strafbar ist? Gegen den Unbekannten wurde ein Strafverfahren wegen
Hausfriedensbruch § 123 StGB eingeleitet. Dieser § untersagt das Eindringen und
Verweilen im befriedeten Besitztum anderer.
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Datum: 20.01.2020 - 11:10 Uhr
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