Vorkommnisbericht der Bundespolizei in Konstanz (19.01.2020)
(ots) - Nachfolgend der Vorkommnisbericht der Bundespolizeiinspektion
Konstanz vom gestrigen Sonntag.
Erneut Zurückweisung an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung überprüften Samstagnachmittag
Bundespolizisten an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz (D) - Kreuzlingen (CH)
Reisende in einem Fernreisebus. Ein 34-jähriger Reisender mit kosovarischer
Staatsangehörigkeit konnte dabei seinen gültigen Reisepass und einen
slowenischen Aufenthaltstitel vorweisen. Allerdings wurde ein bis 2022
bestehendes Wiedereinreiseverbot für Deutschland festgestellt. Der Mann wurde
nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurückgewiesen.
Festnahme im Bf Singen
Einen 25-jährigen Reisenden überprüften Sonntagmittag Bundespolizisten im
grenznahen Bahnhof Singen (Landkreis Konstanz).
Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann mit somalischer
Staatsangehörigkeit ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München
1 vorlag. Der Gesuchte war 2016 rechtskräftig wegen Betruges zu einer Geldstrafe
in Höhe von 1.050,00 EUR verurteilt worden. Weil der Mann die Geldstrafe bisher
nicht vollends bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft schließlich den
Haftbefehl zur Strafvollstreckung.
Indem der Festgenommene am Sonntag den noch offenen Betrag der Geldstrafe nun
beglich, konnte er eine 68-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seinen
Reiseweg schließlich fortsetzen.
Werle
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Datum: 20.01.2020 - 11:24 Uhr
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