Unerlaubt aufgehalten, "schwarz gearbeitet", Urkundenfälschung
(ots) - Am vergangenen Wochenende (Samstag/Sonntag, den 18./19.
Januar 2020) ertappten Fahnder der Bundespolizei insgesamt 7 Ukrainer. Ihnen
werden Schwarzarbeit, unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt im
Bundesgebiet sowie in einem Fall Urkundenfälschung vorgeworfen.
So verwickelten sich beispielsweise zwei Männer (40 und 46) in Widersprüche, als
sie zum Zweck ihrer Reise nach Deutschland befragt wurden. Darüber hinaus
fehlten einem der Herren (46) die notwendigen finanziellen Mittel, um ohne
Probleme "über die Runden" zu kommen. Beim zweiten Mann (40) stießen die
Ordnungshüter bei der Kontrolle des Gepäcks auf eine gefälschte slowakische
ID-Card. Der 40-Jährige hatte die Absicht nach Pforzheim zu reisen, um dort auf
einer Baustelle zu arbeiten.
Nach Einleitung entsprechender strafrechtlicher Ermittlungen wurden beide
Ukrainer (40 und 46) nach Polen zurückgeschoben und dürfen nun bis Januar 2022
nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Auf dem Weg nach Polen wurde am Sonntagnachmittag eine 44-jährige Ukrainerin
kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass die Frau ohne Genehmigung in Potsdam
in der häuslichen Pflege arbeitete. Der versprochene Lohn in Höhe von 2.700 Euro
wurde ihr bisher nicht gezahlt. In diesem Fall wurden sowohl gegen die
Arbeitnehmerin als auch gegen den Arbeitgeber strafrechtliche Ermittlungen
initiiert.
Nach getaner (Schwarz)Arbeit sind am Sonntag einem 38-Jährigen 1.120 Euro und
einem 40-Jährigen 825 Euro abgenommen worden. Bei dem beschlagnahmten Geld
handelte es sich um illegal erlangten Arbeitslohn. Beide Männer hatten an
verschiedenen Orten im Bundesgebiet als Kraftfahrer unerlaubt gearbeitet.
Ebenfalls kurz vor der Ausreise auf der BAB 4 bei Görlitz kontrollierten die
Bundespolizisten am Samstag eine 53-Jährige. Es stellte sich heraus, dass die
Frau in der Nähe von Mönchengladbach der Schwarzarbeit nachgegangen war. 1.900
Euro illegaler Arbeitslohn wurden beschlagnahmt.
Einen 46-Jährigen erwischte es wenige Stunden zuvor an der Anschlussstelle
Kodersdorf. Während der Überprüfung stellten die Fahnder fest, dass der Ukrainer
in Hildesheim einer Tätigkeit im Baugewerbe nachgegangen war. Da er nicht die
notwendigen Genehmigungen hierfür vorlegen konnte, wurde in diesem Fall eine
Sicherheitsleistung für das eingeleitete Strafverfahren in Höhe von 250 Euro
einbehalten.
Das weitere ausländerrechtliche Verfahren, welches mit einer Ausweisung und
einer zweijährigen Einreisesperre für die fünf Ukrainer im Alter von 38 - 53
Jahren enden dürfte, übernahm die zuständige Ausländerbehörde.
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Datum: 20.01.2020 - 14:13 Uhr
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