E-Scooter halten Polizei auf Trab - Promillegrenzen oft nicht beachtet
(ots) - Seit einigen Tagen bietet ein privates Unternehmen in
Kaiserslautern E-Scooter zur Miete an.
Einsatzkräfte der Polizeiinspektionen haben in den vergangenen Tagen verstärkt
Fahrer von Elektrotretrollern kontrolliert. Aufgrund der Erfahrungen aus diesen
Kontrollen weist die Polizei erneut insbesondere auf die Regelungen hinsichtlich
der geltenden Promillegrenzen hin.
Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Deshalb unterliegen die
Fahrzeugführer den geltenden Promillegrenzen.
Die Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss mit einem Elektrotretroller sind
die gleichen wie beim Führen anderer Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass Verstöße
unter anderem mit dem Verlust der Fahrerlaubnis geahndet werden können. Dabei
wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden.
Ordnungswidrigkeiten:
Für Jugendliche von 14 bis 20 Jahren und für Fahranfänger in der Probezeit gilt
die 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen Fahrzeugführer gilt die 0,5
Promillegrenze. Bei Verstößen drohen in beiden Fällen 500 Euro Bußgeld, ein
Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Straftaten:
Ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Eine
Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens
sechs Monaten können die Folge sein. Bei festgestellten Ausfallerscheinungen
kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Bei einem Verstoß erfolgt darüber hinaus regelmäßig eine Mitteilung an die
zuständige Führerscheinstelle. Dies kann bei zukünftigen Fahrerlaubnisanwärtern
Einfluss auf den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis haben.
Die Polizei appelliert an alle Nutzer der E-Scooter, die geltenden Regeln
einzuhalten. |mhm
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Datum: 20.01.2020 - 14:10 Uhr
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