Wucher
(ots) - Viel zu hoch war die Rechnung, die ein
Schlüsselnotdienst einer Frau aus einer kleinen Gemeinde in der Verbandsgemeinde
Zweibrücken-Land am 20.01.2020 gegen 19:00 Uhr für das Öffnen ihrer Haustür in
Rechnung gestellt hatte, nachdem diese sich aus Versehen aus ihrem Haus
ausgeschlossen hatte. Bei einer Internet-Recherche war man auf einen
Türöffnungsservice aus Westfalen gestoßen, der relativ zügig einen örtlichen
Mitarbeiter entsandt hatte. Dieser klärte die Frau über die zu erwartenden
Kosten nur unzureichend auf und ließ sie vor Beginn der Arbeiten ein
Auftragsformular unterschreiben. Nach erfolgreicher Türöffnung verlangte der
Mann jedoch plötzlich mehr Geld, nämlich einen Betrag von 580 EUR, den die Frau
per EC-Karte beglich. Im Nachhinein kam ihr der Preis deutlich zu hoch vor, so
dass sie Strafanzeige wegen Wuchers bei der Polizei erstattete. Diese leitete
strafrechtliche Ermittlungen gegen die Firma ein.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Zweibrücken darauf hin, dass
sich unter den Türöffnungsfirmen nicht nur seriöse Vertreter ihrer Zunft
befinden. Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass überall dort, wo Menschen
dringend auf handwerkliche Hilfe angewiesen sind (ausgesperrt aus der Wohnung /
Toilettenabfluss verstopft / Mäuse, Ratten oder Ungeziefer im Haus etc.), Firmen
ohne örtlichen Bezug, die man über Internet kontaktiert, mit deutlich größerer
Wahrscheinlichkeit stark überteuerte Rechnungen ausstellen. Es empfiehlt sich in
diesen Fällen immer, die zur Unterschrift vorgelegten Formulare genauestens
durchzulesen und nur dann zu unterschreiben, wenn man auch das Kleingedruckte
studiert und dort keine Formulierungen gefunden hat, die den beauftragten Firmen
die Möglichkeit einräumen, den zunächst vereinbarten Preis nachträglich zu
erhöhen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Zweibrücken
Telefon: 06332-976-0
www.polizei.rlp.de/pi.zweibruecken
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Datum: 21.01.2020 - 11:42 Uhr
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