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Doppelt kassiert - 6 Monate Haftstrafe als Quittung für Mann aus dem Emsland; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

ID: 2288027

(ots) - Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht Meppen einen
Leistungsbezieher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch. Im November 2018 ging der Mann einer geringfügigen
Beschäftigung nach, die er der Stadt Haren/Ems nicht mitgeteilt hatte. Ferner
stellte er am 3. Dezember 2018 beim Leistungsträger einen Antrag auf
Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In diesem Antrag
verschwieg er wahrheitswidrig die Aufnahme der zuvor genannten Beschäftigung. Im
Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben zahlte ihm die Stadt Haren/Ems für die
Zeit vom 1. November 2018 bis zum 31. März 2019 Arbeitslosengeld II von rund
1.360 Euro zu Unrecht aus.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten
auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern
gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann
zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm
das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur
Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen,
als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender
Hinweise nicht getan.

Das zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld II muss der Verurteilte wieder an den
Leistungsträger zurückzahlen.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121236/4498027




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Datum: 21.01.2020 - 11:49 Uhr
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