Spielautomaten aufgebrochen und leergeräumt
(ots) - Bei einem Einbruch in eine Gaststätte an der Zeithstraße in
Siegburg hat ein unbekannter Täter drei Spielautomaten aufgebrochen und mehrere
tausend Euro gestohlen. Ein Mitarbeiter hatte das Lokal am Ende der
Fußgängerzone am Montagmorgen (20.01.2020) gegen 05.00 Uhr abgeschlossen und war
nach Hause gegangen. Gegen 11.30 Uhr wurde er dann von seinem Chef geweckt, der
den Einbruch festgestellt hatte. Nach bisherigen Ermittlungen war vermutlich ein
Einzeltäter in den Keller eingebrochen und brach brachial einige Zwischentüren
auf bis er schließlich in den eigentlichen Schankraum gelangte. Dort öffnete er
gewaltsam drei Spielautomaten und entnahm das Geld. Zuvor hatte er im Keller
eine Sicherung aus dem Sicherungskasten entnommen und drei
Videoüberwachungskameras außer Betrieb gesetzt. In einer kurzen Videosequenz ist
eine schlanke Person mit Kapuzenjacke zu sehen, die ein Basecap und eine Brille
trägt. Vor dem Mund trug der Unbekannte eine Staubschutzmaske. Hinweise zum
Täter oder zur Tat nimmt die Polizei in Siegburg unter der Rufnummer 02241
541-3121 entgegen. (Bi)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle(at)polizei-rhein-sieg.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65853/4498194
OTS: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.01.2020 - 13:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2288142
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SU
Stadt:
Siegburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Spielautomaten aufgebrochen und leergeräumt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).