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Fahrerin flüchtet vor Streife - Ölwanne im Wald aufgerissen

ID: 2288206

(ots) - Nachdem sie einem Streifenwagen der Polizei die
Vorfahrt genommen hatte, flüchtete eine 20-jährige Pkw-Fahrerin am vergangenen
Freitag mit Vollgas durch Hemer. Die Iserlohnerin entkam zwar, konnte aber noch
am selben Tag ermittelt werden. Den Führerschein ist sie zunächst los. Die
Polizei ermittelt wegen unter anderem wegen eines verbotenen
Kraftfahrzeugrennens.

Alles begann am frühen Freitagmorgen um 1.15 Uhr im Kreisverkehr an der
Deilinghofer Straße. Ein dunkler VW kam aus der Pastoratsstraße und nahm einem
Streifenwagen der Polizei im "Kreisel" die Vorfahrt. Der VW bog ohne zu blinken
in die Europastraße ab. Die Polizeibeamtinnen wollten den Wagen anhalten. Doch
der Fahrer/die Fahrerin reagierte weder auf Anhaltezeichen, noch auf
Lautsprecherdurchsagen oder Blaulicht, sondern gab Gas. Es ging weiter über den
Apricker Weg. In der Schmiedestraße setzte der Verfolgte hart auf, so dass die
Funken sprühten und sich eine Radkappe verabschiedete. Im Brockhauser Weg, wo
nicht umsonst Tempo 30 gilt, brach der Streifenwagen zur eigenen Sicherheit die
Verfolgung bei über 60 km/h ab. Trotz intensiver Suche mehrerer Polizeifahrzeuge
blieb der Wagen verschwunden.

Am Mittag entdeckten Spaziergänger einen schwarzen VW ohne Kennzeichen, aber
dafür mit aufgerissener Ölwanne mitten im Wald an der Stadtgrenze zwischen Balve
und Hemer. Er hatte eine mehrere hundert Meter lange Ölspur auf dem
Waldwirtschaftsweg hinterlassen und war mit leerer Ölwanne im Wald stehen
geblieben. Ordnungsamt, Feuerwehr Balve und Untere Wasserbehörde rückten aus.
Ein Spezialunternehmen baggerte verseuchtes Erdreich ab und entsorgte es. Im
Laufe der Arbeiten tauchten auch der Halter des Wagens und seine Tochter auf,
die nach eigenen Aussagen am Steuer gesessen hat. Der Touran musste abgeschleppt
werden. Einen Bezug zu der Verfolgungsfahrt am Morgen gab es zu diesem Zeitpunkt




noch nicht. Die Ermittler werteten die Aufnahmen aus der Kamera im Streifenwagen
aus, kannten daher Kennzeichen und klingelten am Abend bei dem Halter. Dessen
Tochter gab den Polizeibeamten an, sie habe am Steuer gesessen. Gegen ihren
Willen beschlagnahmten die Polizeibeamten den Führerschein. Am Wochenende liefen
die Ermittlungen weiter. Die Unterlagen liegen inzwischen bei der
Staatsanwaltschaft.

Es geht um:

- das Ausrichten oder Durchführen eines nicht erlaubten
Kraftfahrzeugrennens (§ 315d). Der noch relativ junge Paragraph
ahndet nicht nur klassische "Rennen" gegen andere Fahrer,
sondern auch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise
in der Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu
erreichen. Das wird mit einer Freiheitstrafe von bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

- Die Bodenverunreinigung, ein Umweltdelikt nach § 324a
Strafgesetzbuch - Strafe: bis zu fünf Jahre Freiheitstrafe bzw.
Geldstrafe. Möglicherweise geht es um einen besonders schweren
Fall (§ 330). Das Fahrzeug stand am Rand einer Wasserschutzzone.
Strafe: ein bis zehn Jahre Freiheitstrafe.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65850/4498264
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Datum: 21.01.2020 - 13:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Hemer/Iserlohn/Balve



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