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Fahnder und Ermittler der Bundespolizei gefordert

ID: 2288219

(ots) - Im Rahmen der grenzpolizeilichen Fahndung am Wochenende (18.
Januar bis 19. Januar 2020) unterband die Bundespolizei auf der A17 bei ihren
Kontrollen zwei Einschleusungen von syrischen Staatsangehörigen.

Am Samstag stellten die Einsatzkräfte in einem Fahrzeug mit deutscher Zulassung
neben dem Fahrer noch weitere fünf Syrer (21 Jahre bis 38 Jahre) und einen Mann
(27 Jahre) aus Ägypten fest. Alle Insassen verfügten über keine Reisedokumente.

Im Zuge der polizeilichen Sachbearbeitung stellten die Geschleusten ein
Asylbegehren im Bundesgebiet. Im Anschluss erfolgte die Weiterleitung zum
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Der Fahrer, syrischer Staatsangehöriger im Alter von 39 Jahren, wurde dem
Ermittlungsrichter am Folgetag vorgeführt, wegen des Einschleusens von
Ausländern. Es wurde gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet. Der Haftbefehl
wurde derzeit unter Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.

Am Sonntag ereignete sich die nächste Einschleusung von syrischen
Staatsangehörigen. Das Fahrzeug, ebenfalls mit deutscher Zulassung, war den
Beamten auf der A17 aufgefallen und wurde zur einer Überprüfung der Insassen zum
Rastplatz "Am Heidenholz" abgeleitet. Fahrer sowie Beifahrer sind Syrer aus
Niedersachsen. Im Fahrzeug befanden sich weitere drei syrische Staatsangehörige.
Im Zuge der polizeilichen Sachbearbeitung stellten die Geschleusten ein
Asylbegehren im Bundesgebiet und wurden zur Erstaufnahmeeinrichtung nach Dresden
weitergeleitet.

Gegen den Fahrer und Beifahrer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.

Am Folgetag (20. Januar 2020) wurden auf der A17, im Rahmen der
grenzpolizeilichen Fahndung, die Insassen eines Reisebusses durch die
Bundespolizeibeamten kontrolliert. Bei den Überprüfungen der Reisedokumente
musste ein Albaner (33 Jahre) den Reisebus verlassen und er wurde am Rastplatz




"Am Heidenholz" verhaftet.

Der 33-Jährige war bereits im polizeilichen Fahndungssystem registriert. Das
Amtsgericht Hamburg-Altona verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 23 Tage. Ferner verhängte das Gericht gegen ihn eine
Geldstrafe in Höhe von 979,39 EUR. Er brachte die geforderte Geldstrafe nicht
auf und war wenige Stunden nach seiner Einreise zum Haftantritt in Dresden.

Nach dem Haftende erfolgte für ihn die Zurückschiebung nach Tschechien, da er
die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht erfüllte.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74163/4498251
OTS: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 21.01.2020 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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