Land und Bund unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit bei der Erkundung und Räumung von Kampfmitteln
(ots) - Als erstes Bundesland wird Mecklenburg-Vorpommern mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine Kooperationsvereinbarung zur
Umsetzung des Kampfmittelprogramms der BImA unterzeichnen. Dazu treffen sich am
Donnerstag in Schwerin der Minister für Inneres und Europa
Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier und das Vorstandsmitglied der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Paul Johannes Fietz.
Gemeinsames Ziel ist es unter anderem, die Erkundung und Räumung von
Kampfmitteln voranzutreiben. Eine Vielzahl von Flächen ist durch eine
militärische Vornutzung oder als "Kriegserbe" kampfmittelbelastet.
Eine Pressemitteilung mit weiteren Informationen wird zum Termin versandt.
Medienvertreter sind herzlich eingeladen.
Zeit: Donnerstag, 23. Januar 2020, 11:00 Uhr
Ort: Schwerin, Landtag Mecklenburg-Vorpommern Lennéstraße 1, Raum 357
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Claudia Zepplin
Telefon: 0385/5882016
E-Mail: claudia.zepplin(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/4498347
OTS: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Original-Content von: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.01.2020 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2288312
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: IM-MV
Stadt:
Schwerin
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Land und Bund unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit bei der Erkundung und Räumung von Kampfmitteln"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium f (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).