200121 - 0072 Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Polizeipräsidiums Frankfurt: Durchsuchungen wegen möglichen Abschalteinrichtungen bei Mitsubishi 1,6l und 2,2l Dieselmotoren
(ots) - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als
Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen ermittelt wegen des
Verdachts des Betruges gegen verantwortliche Personen eines internationalen
Automobilkonzerns, einer Tochtergesellschaft eines internationalen
Autohandelskonzerns und von zwei internationalen Automobilzuliefererkonzernen.
Gegenstand der Ermittlungen sind Fahrzeuge der Marke "Mitsubishi" mit 1,6l und
2,2l 4-Zylinder Dieselmotoren der Abgasnormen EURO 5 und EURO 6.
Es besteht der Verdacht, dass die Motoren mit einer sogenannten
Abschalteinrichtung versehen sind, die dafür sorgt, dass die zulässigen
Grenzwerte für Stickoxyde zwar auf dem Prüfstand, nicht jedoch im Realbetrieb
eingehalten werden. Die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen ist nach
Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 untersagt. Fahrzeuge mit einer derartigen
Abschalteinrichtung sind nicht genehmigungsfähig, weswegen Kunden Fahrverbote
oder Stilllegungen drohen.
Aktuell durchsuchen Beamte der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des
Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, des Hessischen LKA, des Polizeipräsidiums
Nordhessen, des Polizeipräsidiums Mittelhessen, des Polizeipräsidiums
Südosthessen, des Polizeipräsidiums Westhessen, des Polizeipräsidiums Südhessen,
der Kriminalpolizei Heinsberg, des Polizeipräsidiums Aachen, des LKA Bayern, der
Kriminalpolizei Erding und des LKA Niedersachsen, zehn Gewerbeobjekte im Kreis
Freising, Frankfurt am Main, Wetteraukreis, Maintaunuskreis, Region Hannover,
Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Heinsberg und Regensburg, um Beweismittel
insbesondere hinsichtlich der Abschalteinrichtung, der Bewerbung und der
Verantwortlichkeit zu gewinnen. Die Dauer der Durchsuchungsmaßnahmen ist aktuell
nicht absehbar.
Hinweise:
→Personen, die Neuwagen der betreffenden Modelle seit 2014 erworben
haben, werden gebeten, sich als Zeugen bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle
zu melden. Alle dazu nötigen Informationen und Formulare können unter
www.polizei.hessen.de/aktuelles/dieselabgasverfahren abgerufen werden.
→Weder Staatsanwaltschaft, noch Polizei dürfen hinsichtlich der
Möglichkeit oder Erfolgsaussicht von Zivilklagen beraten.
→Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die
Unschuldsvermutung!
→Während der laufenden Maßnahme werden keine Zwischenergebnisse
mitgeteilt.
→Für O-Töne nehmen Sie bitte Kontakt mit der einsatzbegleitenden
Pressestelle 069 / 755-82555 oder 0173 / 15 44 059 auf. Inhaltlich werden O-Töne
nicht über diese Presseerklärung hinausgehen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
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Datum: 21.01.2020 - 15:05 Uhr
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