Nicht auf Betrugsmasche eingehen!
(ots) -
Keine zweifelhaften Überweisungen ins Ausland oder via
Bankunternehmen ohne Rücktrittsmöglichkeiten!
Eine "ältere" Dame hatte die Polizei verständigt als sie von einem
Inkassounternehmen mit entsprechendem Briefkopf zur Überweisung von
überfälligen Beträgen aufgefordert wurde. Sie hätte bei einem
Glückspiel am Telefon eine zustimmende Äußerung gemacht. Tatsächlich
hatte die 70-Jährige nie an einem Glückspiel teilgenommen.
Sie wird nun vorsorglich der Mahnung widersprechen und die Polizei
auf dem laufenden Stand halten. Überweisungen, die wie hier ins
Ausland gehen sollten, sind regelmäßig nicht mehr zurück zu buchen.
Deshalb muss hier zuerst in aller Ruhe die tatsächliche Rechtslage
geklärt und gegebenenfalls notfalls auch ein Rechtsanwalt zu Rate
gezogen werden. Angeblich "telefonisch durchgeführte
Geschäftsabschlüsse" sind stets eine intensive Überprüfung wert.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Lauterecken
Telefon: 06382 9110
PILauterecken(at)Polizei.RLP.de
https://www.polizei.rlp.de/?id=1355
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Datum: 21.01.2020 - 17:28 Uhr
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