Festnahme im Bf Singen
(ots) - Einen 41-jährigen Reisenden überprüften vorgestern Abend
Bundespolizisten im grenznahen Bahnhof Singen (Landkreis Konstanz).
Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) vorlag. Der
Gesuchte war 2019 rechtskräftig wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz zu
einer Geldstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR verurteilt worden. Weil der Mann die
Geldstrafe bisher nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft schließlich
den Haftbefehl zur Strafvollstreckung.
Indem der Festgenommene den noch offenen Betrag der Geldstrafe gestern nun
beglich, konnte er eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seinen
Reiseweg schließlich fortsetzen.
Werle
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
Facebook: www.facebook.com/BundespolizeiKarriere
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116092/4498643
OTS: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.01.2020 - 08:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2288522
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KN
Stadt:
Konstanz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Festnahme im Bf Singen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Konstanz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).