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Tarp A7 - Betrunkener ohne Fahrerlaubnis mit Lichthupe auf derÜberholspur unterwegs

ID: 2288561

(ots) - Samstagabend, am 18.01.2019, gegen 18:00 Uhr, kam es für eine
Streifenwagenbesatzung des Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Nord, zu einem
skurrilen Einsatz auf der Autobahn 7.

Sie befuhren diese in Fahrtrichtung Süden und führten kurz vor der
Anschlussstelle Tarp ein Überholmanöver durch. Währenddessen näherte sich von
hinten ein Fahrzeug und betätige in großer Entfernung die Lichthupe. Als sich
das Fahrzeug weiter näherte und der Fahrzeugführer offensichtlich erkannte, dass
es sich um einen Streifenwagen handelt, wechselte er auf den Hauptfahrstreifen
und verringerte die Geschwindigkeit.

Aufgrund der unangebrachten Nutzung der Lichthupe entschieden sich die
Polizeibeamten dazu, das Fahrzeug und den Fahrzeugführer einer allgemeinen
Verkehrskontrolle zu unterziehen. Dabei bemerkten sie, dass das Fahrzeug in
leichten Schlangenlinien innerhalb der eigenen Fahrspur geführt wurde und
mehrmals die rechte Begrenzungslinie der Fahrspur befuhr. Ebenfalls auffällig
war die stark wechselnde Geschwindigkeit des Fahrzeugführers von ca.80 km/h bis
über 150 km/h.

An der Anschlussstelle Schuby wurde das Fahrzeug mit dem Signal "Polizei - Bitte
folgen" auf den Parkplatz des hiesigen Polizeigeländes gelotst. Beim Einfahren
in die Parklücke ist der Fahrzeugführer mit beiden vorderen Reifen ruckartig
gegen den Kantstein gefahren, bevor das Fahrzeug zum Stehen kam.

Die Polizeibeamten traten an das Fahrzeug heran und baten den Fahrzeugführer die
erforderlichen Dokumente auszuhändigen. Dieser entgegnete sofort, dass er nicht
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Bei dem Fahrzeugführer handelte es
sich um einen 46-jährigen Kieler. Auf dem Weg zum Dienstgebäude, bemerkten die
Polizeibeamten, dass der 46- Jährige einen unsicheren Gang hatte und leicht
schwankte. Im Warteraum des Dienstgebäudes fiel ihnen ein deutlicher




Atemalkoholgeruch auf. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab
einen Wert von über 1,3 Promille. Zur Beweissicherung wurde die Entnahme einer
Blutprobe angeordnet. Eine Recherche ergab, dass der 46-Jährige bereits mehrfach
wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auffällig geworden ist. Er hat sich nun in
einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis
zu verantworten.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Markus Langenkämper
Telefon: 0461/484-2010
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de

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Datum: 22.01.2020 - 08:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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