Südlohn - Mofaprüfbescheinigung reichte nicht
(ots) - Erst gedrosselt, anschließend wieder auf "flott" frisiert: Mit
deutlich mehr als 25 km/h war am Dienstagnachmittag ein 16-Jähriger mit seinem
Motorroller in Südlohn unterwegs. Der Jugendliche hatte mit seiner Fahrt auf der
Eschstraße die Aufmerksamkeit eines Polizeibeamten geweckt. Bei der Kontrolle
stellte sich heraus, dass der Motorroller gleich zwei technische Veränderungen
aufzuweisen hatte. Durch den Einbau eines Drosselkits galt es eigentlich nur als
Mofa mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h - das war auch in
einer entsprechenden Bescheinigung festgehalten worden. Diese technische
Beschränkung wurde anschließend jedoch wieder rückgängig gemacht. Das Zweirad
erreichte nach Angaben des 16-Jährigen nun wieder eine Höchstgeschwindigkeit von
circa 65 km/h.
Dafür allerdings reicht eine Mofaprüfbescheinigung nicht aus - und nur eine
solche konnte der junge Südlohner vorweisen. Die Konsequenz: eine Strafanzeige
wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Eine solche Strafanzeige kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen - der
Gesetzgeber hat dafür einen Rahmen gesetzt, der von der Geldstrafe bis zur
Freiheitsstrafe reicht. Probleme kann es aber auch geben, wenn der Betroffene
später einen Führerschein erwerben will. Denn wenn es zu einer Sperre kommt,
droht eine Wartezeit, bis das überhaupt möglich ist. Kommt es gar zu einem
Unfall, können auf den Fahrer zudem noch Regressforderungen seiner Versicherung
zukommen, wenn er keine Fahrerlaubnis besessen hat.
Nicht zuletzt hat es einen Grund, warum für das Führen bestimmter Fahrzeuge erst
der Erwerb einer passenden Erlaubnis als Voraussetzung gilt. Denn damit einher
geht eine Ausbildung, die die Kenntnisse und Grundlagen schafft, um mit einem
solchen Kraftfahrzeug sicher am Straßenverkehr teilzunehmen - und nicht als
rollendes Risiko für sich und andere unterwegs zu sein. All das zeigt: Fahren
ohne Fahrerlaubnis stellt eben kein Kavaliersdelikt dar - nur wer es nicht tut,
zeigt sich seiner Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bewusst.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
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Datum: 22.01.2020 - 10:20 Uhr
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