Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - 22.01.2020, 12.05 Uhr
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 18 jähriger Mofafahrer angehalten.
Bei der Kontrolle des Zweirades stellte sich heraus, dass die Drosselung ohne
Funktion war. Das Mofa erreichte, bedingt durch diese bauliche Veränderung, eine
Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h. Gegen den Fahrer, der nur im Besitz einer
Mofa-Prüfbescheinigung war, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis eingeleitet.
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Datum: 22.01.2020 - 17:05 Uhr
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