Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns / Beanstandungen bei etwa jedem zehnten geprüften Arbeitnehmer in der Region
(ots) - Zum 01. Januar 2020 wurde der allgemeine Mindestlohn auf
9,35 EUR pro Stunde erhöht. Grund genug für den Zoll dessen Einhaltung mit einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung am 21. Januar 2020 zu kontrollieren.
Im Fokus des Hauptzollamtes Braunschweig standen Branchen mit durchschnittlich
geringer Entlohnung wie die Gastronomie, dem Einzelhandel oder Friseurhandwerk,
aber auch Nagelstudios. Allein am 21. Januar 2020 wurden in der Region zwischen
Wolfsburg und Göttingen, Hildesheim und Helmstedt 133 Unternehmen mit 351
Beschäftigten im Bezug auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geprüft. Bei
etwa jedem zehnten geprüften Arbeitnehmer (37) sind weitere Nachprüfungen des
Zolls erforderlich.
Dabei liegt der Schwerpunkt nicht unbedingt auf möglichen Verstößen gegen das
(allgemeine) Mindestlohngesetz (drei Fälle). Vielmehr bilden die möglichen
Verstöße das gesamte Aufgabenspektrum im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung ab. Darunter fallen etwa neun Hinweise auf das Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB), sowie sieben
Hinweise auf Leistungsmissbrauch und Betrug nach § 263 StGB. Während bei dem
Erstgenannten der Arbeitgeber als Täter gilt, wenn er seinen Mitarbeitern nicht
den vollen Lohn einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge zahlt (etwa bei
"klassischer" Schwarzarbeit "bar auf Kralle"), ist es beim Leistungsmissbrauch
der Arbeitnehmer, der gegebenenfalls dadurch betrügt, dass er zu Unrecht
Sozialleistungen bezieht, obwohl er einer Arbeit nachgeht.
Zudem gab es auch bei dieser Schwerpunktprüfung Hinweise auf Verstöße, auf die
der Zoll in trauriger Regelmäßigkeit trifft: In einem Braunschweiger Nagelstudio
stieß die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf eine Vietnamesin ohne gültige
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Über ihren weiteren Aufenthalt in der
Bundesrepublik entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
In Wolfsburg wurden in einer Gaststätte vier Beschäftigte angetroffen, die noch
nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Dies ist aber gerade in der
Gastronomie sofort mit Aufnahme der Arbeit vorgeschrieben, damit sich die
alltägliche Ausrede potenzieller Schwarzarbeiter "Ich bin heute den ersten Tag
hier" im Zweifelsfall auch belegen lässt.
Im Raum Göttingen musste ein Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, dass in
seiner Branche, dem Friseurhandwerk, ein höherer Mindestlohn zu zahlen ist, als
der allgemeine Mindestlohn von 9,35 EUR. Tatsächlich stehen den Arbeitnehmern
dort je nach Qualifikation 10,00 bis 16,30 EUR pro Stunde zu.
"Wenn es einen Mindestlohn gibt, müssen wir auch prüfen, ob er gezahlt wird und
wenn die Arbeitgeber wissen, dass wir prüfen, haben Sie einen zusätzlichen
Anreiz faire Löhne zu zahlen", resümiert Pressesprecher Andreas Löhde vom
Hauptzollamt Braunschweig das Ergebnis der Prüfung.
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Datum: 22.01.2020 - 17:46 Uhr
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