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Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung / Hauptzollamt Potsdam prüft die Einhaltung der Mindestlohnerhöhung

ID: 2289264

(ots) - Der Zoll führte am 21. Januar 2020 eine bundesweite
Mindestlohnschwerpunktprüfung durch. Im besonderen Fokus der Kontrollen stand
die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, der seit dem 01. Januar 2020 9,35
Euro je Zeitstunde beträgt.

Das Hauptzollamt Potsdam beteiligte sich an der Prüfung mit 40 Einsatzkräften
und führte Prüfungen in den Städten Potsdam und Brandenburg an der Havel sowie
in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und in
der Prignitz durch. Hierbei befragten die Potsdamer Zöllner insgesamt 105
Personen und prüften die Geschäftsunterlagen von 38 Arbeitgebern.

"In sieben Fällen ergaben sich Beanstandungen, die eine weitere
Sachverhaltsaufklärung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern", so
Martin Dittmar, Sprecher des Hauptzollamtes Potsdam.

Zusatzinformationen: Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen
nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen
Mindestlohnes werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach dem
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder
arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne
Arbeitserlaubnis, verfolgt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Pressestelle
Martin Dittmar
Telefon: 0331 2308 113
E-Mail: Presse.HZA-Potsdam(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121237/4499853
OTS: Hauptzollamt Potsdam

Original-Content von: Hauptzollamt Potsdam, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 23.01.2020 - 07:00 Uhr
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