Zoll prüft die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bezirk im Einsatz
(ots) - Seit dem 1. Januar 2020 liegt der zu gewährende Mindestlohn nach
dem Gesetz bei 9,35 Euro brutto pro Stunde.
Am 21. Januar 2020 fanden in mehreren Städten des Hauptzollamtsbezirk Dresden
schwerpunktmäßige Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung dieser Vorschriften
statt. 80 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten insgesamt 115
Objekte im gesamten Hauptzollamtsbezirk Dresden. Darunter befanden sich zum
Beispiel Fitnessstudios, Einzelhandelsbetriebe und Kfz-Werkstätten.
In mehreren Fällen stellten die Zöllner Verstöße fest. Diese betrafen neben der
Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns auch Verstöße gegen die damit im
Zusammenhang stehende Verpflichtung, die Arbeitszeiten zu dokumentieren.
In einem Nagelstudio und einem Barbershop wurden jeweils eine Person vorläufig
festgenommen, da sie sich illegal in Deutschland aufhalten und denen somit auch
das Arbeiten in Deutschland nicht gestattet ist.
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Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-8161-1044
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Datum: 23.01.2020 - 09:51 Uhr
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