STOP-Zeichen wird missachtet
(ots) - Polizei reagiert auf Beschwerden im Rahmen ihrer
SÜS-Kampagne (Strategie zur systematischen Überwachung des Straßenverkehrs)
An der Einmündung Am Grollhamm/Karlsweg ist das amtliche Verkehrszeichen 206
"Halt! Vorfahrt gewähren" aufgestellt, um einen sicheren Straßenverkehr an
dieser Stelle zu gewährleisten. Aktuell gab es Beschwerden von Betroffenen, die
von einer andauernden Missachtung dieser Vorfahrtsregelung und der damit
verbundenen Gefahr berichteten. Im Rahmen ihrer SÜS-Kampagne ging die
Bremerhavener Polizei am Mittag des 22.01.2020 der Beschwerde nach. Innerhalb
einer Stunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr) wurden tatsächlich annähernd 40 Verstöße
festgestellt. 17 Autofahrer wurden durch die Polizei angehalten.
Was bedeutet dieses Verkehrsschild?
Dieses Schild ist ein Warte- und Haltegebot und bedeutet, dass man hier anhalten
und dem Querverkehr Vorfahrt gewähren muss. Der Vorfahrtsberechtigte darf in
seiner Fahrt nicht gestört werden. Das Zeichen ist unmissverständlich zu
verstehen und heißt: HALT! STOP! ANHALTEN! An der Haltelinie muss angehalten
werden. Bei einem Stoppschild sollte man immer bremsen und mindestens drei
Sekunden halten. Dabei müssen die Reifen stillstehen. Für die Missachtung des
'Stoppschildes' ist ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vorgesehen. Bei Gefährdung
anderer gibt es einen Punkt sowie 70 Euro Bußgeld. Sollte ein Stoppschild
überfahren werden und in der Folge ein Unfall passieren, kommen 85 Euro Strafe
und 1 Punkt in Flensburg auf einen zu.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bremerhaven
Michael Rißmüller
Telefon: 0471/ 953 - 1405
E-Mail: m.rissmueller(at)polizei.bremerhaven.de
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Datum: 23.01.2020 - 11:28 Uhr
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