Sieben Fahndungstreffer
(ots) - Dies stellten Bundespolizisten bei der Kontrolle eines
45-jährigen Tschechen am 22. Januar 2020 auf dem Parkplatz in Uhyst a.T. fest.
Da sich der 45-Jährige in den Jahren 2018 und 2019 mehrfach wegen Betrugs
strafbar gemacht hat, wollten die verschiedensten Staatsanwaltschaften wissen,
wo der jetzige aktuelle Wohnort des Mannes ist und haben ihn deshalb zur
Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Nach Aufnahme aller erforderlichen Daten,
konnte er weiterreisen.
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Datum: 23.01.2020 - 12:48 Uhr
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