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Krefelder Zoll deckt Schwarzarbeit auf

ID: 2289865

(ots) - 200 Personen und 109 Geschäftsunterlagen geprüft, 18 Verstöße
festgestellt

Über 50 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Krefeld haben am Dienstag, den 21. Januar 2020, im Stadtgebiet
Krefeld und Mönchengladbach sowie im Kreis Neuss und Viersen zahlreiche Firmen,
darunter das Friseurhandwerk, Tankstellen, Sonnenstudios wie auch Blumenläden,
kontrolliert.

Ziel der Prüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen aufzudecken,
insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 9,35 Euro
pro Stunde, die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der
unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale
Ausländerbeschäftigung zu überprüfen.

Neben den Befragungen der angetroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu
ihren Arbeitsverhältnissen mussten die Unternehmen auch ihre Geschäftsunterlagen
vorlegen.

So fiel bei der Zollkontrolle ein Arbeitnehmer auf, der sein
Beschäftigungsverhältnis in Deutschland mit einer fremden, nicht auf ihn
ausgestellten, niederländischen Identitätskarte legitimieren wollte. "Den
Ausweis habe ich gefunden", so die Erklärung und die Angaben des Mannes aus
Ghana bei seiner Vernehmung gegenüber dem Zöllner.

Folgende weitere Verstöße konnten festgestellt werden:

In acht Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt, davon sechs Fälle mit Hinweise auf eine Scheinselbstständigkeit.

In sechs Fällen besteht der Verdacht auf eine illegale Ausländerbeschäftigung.

In einem Fall besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch.

In drei Fällen besteht der Verdacht, dass der Mindestlohn nicht eingehalten
wurde.

Die weiteren Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen dauern noch an.

Zusatzinformationen: Schwerpunktprüfungen sind Präventivmaßnahmen, die zu einer




Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung beitragen und zu einem erhöhten Unrechtsbewusstsein in der
Bevölkerung führen sollen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.
Januar 2019 9,19 Euro und ist zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro gestiegen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecher
Rainer Wanzke
Telefon: 02151-85010600
E-Mail: presse.hza-krefeld(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121252/4500748
OTS: Hauptzollamt Krefeld

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Datum: 23.01.2020 - 15:05 Uhr
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