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Polizeidirektion Lübeck / Landesweite Großraum- und Schwertransporte-Kontrollnacht auf den Straßen in Schleswig-Holstein. Von 36 kontrollierten Transporten mussten 13 stehen bleiben

ID: 2290025

(ots) - In der Nacht von Donnerstag (23.01.) auf Freitag waren 48
fachlich spezialisierte Polizistinnen und Polizisten der Polizei-Autobahn und
Bezirksreviere aus Heide, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Kiel, Neumünster,
Ratzeburg, Scharbeutz und Elmshorn sowie des Sondereinsatzzuges aus Eutin in der
Zeit von 19:00 Uhr bis ca. 03:00 Uhr an der Kontrolle von Großraum- und
Schwertransporte (GST) beteiligt. Die Ergebnisse waren beeindruckend und
(leider) wurde eine Vielzahl von Verstößen festgestellt.

Warum sind solche Kontrollen notwendig? GST in großer Anzahl und mit
verschiedensten Dimension befahren allnächtlich die Autobahnen und Bundesstraßen
Schleswig-Holsteins. Ein Teil wird dabei auf Anordnung der
Straßenverkehrsbehörde teilweise oder komplett von der Polizei begleitet. So
wurden im Jahr 2018 landesweit insgesamt 3957 GST von der Polizei begleitet. In
den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 waren es laut Statistik 2763. Neben
den begleiteten Transporten gibt es die sog. "Alleinfahrer", die mit Genehmigung
und Anmeldung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nur in Begleitung
beliehener Privatunternehmen und unter Einhaltung verschiedener Auflagen ihre
Fahrt durchführen dürfen. Immer häufiger beobachten die begleitenden
Polizeikräfte aber auch unbegleitete Transporte, die ganz offensichtlich oder
auch nur mutmaßlich gegen Auflagen verstoßen. Insbesondere diesen galt das
Hauptaugenmerk der Beamten.

Im Einzelnen wurden Verstöße gegen die Auflagen, fehlende Genehmigungen und
erforderliche Polizeibegleitungen, verbotene Konvoifahrten, sowie des
Fahrpersonalrechtsverstöße festgestellt. Ein technischer Mangel wurde
festgestellt. Es wurden 36 Transporte kontrolliert. Lediglich 10 konnten ihre
Fahrt ohne Beanstandungen fortsetzen. Die andere 26 erhielten entsprechend der
Verstöße Anzeigen und 13 Fahrer mussten ihre Gespanne sicher geparkt stehen




lassen und sich nun um entsprechende Genehmigung bemühen. In 6 Fällen wird
geprüft, was ein Unternehmen durch dieses gesetzeswidrige Verhalten gespart hat.
Dieser Gewinn kann über eine sogenannte Gewinnabschöpfungsverfahren durch die
Bußgeldstellen eingezogen werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43738/4501004
OTS: Polizeidirektion Lübeck

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Datum: 24.01.2020 - 02:43 Uhr
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