Fahndungserfolg der Bundespolizei am Airport Weeze; mit Haftbefehl gesuchter 45-jähriger Niederländer bezahlte Geldstrafe und durfte weiterreisen
(ots) - Die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein in Weeze
überprüfte am Donnerstagnachmittag, 23. Januar 2020 um 15:15 Uhr, im Rahmen der
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kiev einen 45-jährigen
Niederländer. Die Personalienüberprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen
ergab, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Reisenden mit einem Haftbefehl
wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis suchte. Der Verurteilte konnte vor Ort die ihm
drohende 50-tägige Haftstrafe abwenden, indem er die fällige Geldstrafe in Höhe
von 2000 Euro bezahlte. Seinen Führerschein musste er jedoch abgeben, da dieser
zur Vollstreckung eines sechsmonatigen Fahrverbotes zu beschlagnahmen war. Nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann dann ausreisen
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4501066
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.01.2020 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2290074
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Kleve - Weeze
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahndungserfolg der Bundespolizei am Airport Weeze; mit Haftbefehl gesuchter 45-jähriger Niederländer bezahlte Geldstrafe und durfte weiterreisen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).