Zöllner prüfen in Sachsen-Anhalt die Einhaltung des neuen Mindestlohnes
(ots) - Am 21.01.2020 prüften die Zöllner des Hauptzollamtes Magdeburg
in Sachsen-Anhalt u.a. die Einhaltung des neuen Mindestlohnes. Seit dem 1.
Januar 2020 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,35 Euro je Zeitstunde. Die
rund 100 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit legten ihren besonderen
Fokus auf die Überprüfung von Friseurläden, Kfz-Werkstätten, Kosmetik- und
Sonnenstudios. Es wurden insgesamt 223 Unternehmen kontrolliert. Dabei befragten
die Zöllner über 370 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten über 100
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Die Auswertung der
Prüfungen dauert noch an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Magdeburg
Wieblitz Annica
Telefon: +49 (0)391 507 4206
E-Mail: presse.hza-magdeburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121234/4501550
OTS: Hauptzollamt Magdeburg
Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.01.2020 - 12:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2290481
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-MD
Stadt:
Magdeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zöllner prüfen in Sachsen-Anhalt die Einhaltung des neuen Mindestlohnes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Magdeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).