Besserer Schutz für Polizisten und Unbeteiligte: Polizeidirektion Osnabrück setzt auf den Einsatz von Bodycams (FOTO)
(ots) - Die Polizeidirektion Osnabrück setzt 
ab sofort flächendeckend Körperkameras im täglichen Dienst als Einsatzmittel 
ein. Das teilte Polizeirat Volker Scholz, Dezernatsleiter Einsatz und Verkehr in
der Direktion, heute (24.01.2020) in einem Pressegespräch in Osnabrück mit. 
Scholz: "Eines unserer Ziele ist es, durch den verstärkten Einsatz der Bodycams 
Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durch eine präventive und 
abschreckende Wirkung zu reduzieren." Ebenfalls soll der Einsatz der Bodycams 
unter den gleichen Gesichtspunkten den Schutz Dritter verbessern. Seit Ende 
Dezember 2019 stehen den Beamten in den operativen Einsatzbereichen der 
Polizeiinspektionen Leer/Emden, Emsland/Grafschaft Bentheim, Osnabrück und 
Aurich/Wittmund 16 neue Bodycams zur Verfügung. 56 weitere Bodycams sind 
bestellt und werden im 1. Quartal 2020 ausgeliefert. Jeder Einsatz- und 
Streifendienst, bzw. jedes Polizeikommissariat, ist dann mit mindestens vier 
Kameras ausgestattet.
In den vergangenen Jahren hat die Gewalt gegen Amtsträger in der Qualität und in
der Intensität zugenommen. Die Polizeidirektion Osnabrück verzeichnete im Jahr 
2018 insgesamt 502 Fälle im Phänomen-Bereich Gewalt gegen Polizeibeamte. Dabei 
wurden 1040 Kolleginnen und Kollegen im Dienst Opfer einer Straftat - 173 von 
ihnen leicht oder gar schwer verletzt. Für das Jahr 2019 verzeichnet die 
Polizeidirektion einen Anstieg sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den 
verletzten Polizisten. Konkrete Zahlen werden erstmals bei der Vorstellung der 
Polizeilichen Kriminalstatistik durch das Innenministerium vorgestellt. "Die 
Kolleginnen und Kollegen sehen sich täglich mit aggressivem und respektlosem 
Verhalten konfrontiert. Der Einsatz der Bodycam führt zu einer unveränderten 
Dokumentation der jeweiligen Situation und dient dabei als objektives 
Beweismittel im Strafverfahren", so Scholz.
Sofern es zu Übergriffen und Widerstandshandlungen kommt, können die 
Aufzeichnungen also als Beweismittel dienen. Insbesondere die präventive 
Wirkung, die von dem neuen Ein-satzmittel ausgeht, ist von großer Bedeutung. 
"Auch die Erfahrungen aus einem bereits 2016 gestarteten Pilotprojekt in Emden, 
Aurich und Osnabrück haben gezeigt, dass die Bodycam zur Deeskalation beitragen 
kann", erklärte Scholz.
Der offene und vorher angekündigte Einsatz der Körperkameras wird gerade auch in
Einsatzsituationen des täglichen Dienstes wie Anhalte- und Kontrollsituationen 
eingesetzt. Die neue Videotechnik wird ausschließlich von Einsatzkräften 
genutzt, die ein gut sichtbares Hinweis-schild mit der Aufschrift 
"Videoaufzeichnung" an ihrer Uniform tragen. "Wir setzen auf ein hohes Maß an 
Transparenz beim Einsatz der Bodycams, insbesondere in konkreten 
Einsatzsituationen. Zusätzlich dient der Einsatz der Nachvollziehbarkeit, aber 
auch der Überprüfbarkeit polizeilicher Maßnahmen in Bezug auf ein 
professionelles, einsatzadäquates Verhalten", so Scholz.
Die mit einem hohen technischen Standard ausgestattete Bodycam vom Typ "Zepcam 
T2+" kostet rund 380 Euro. "Die Bodycam verfügt über eine sogenannte 
Pre-Recording-Funktion. Diese beinhaltet eine 30 Sekunden lange Aufzeichnung im 
Bereitschaftsmodus, die sich durchgängig selbst überschreibt, bis die Kamera für
eine konkrete Aufzeichnung aktiviert wird. So ist gewährleistet, dass relevante 
Situationen auch in ihrer Entstehung bereits dokumentiert sind", schilderte 
Polizeioberkommissar Patrik Pieper, der für die Beschulung in der 
Polizeiinspektion Osnabrück zuständig ist und die Bodycam heute praktisch 
vorgeführt hat. Die Pre-Recodings werden also nur gespeichert, wenn auch 
tatsächlich aufgenommen wurde. Alle Aufnahmen werden nach einer Frist von 28 
Tagen automatisch gelöscht, wenn sie nicht als Beweismittel benötigt werden. Die
rechtlichen Bedingungen des Bodycam-Einsatzes sind somit uneingeschränkt 
gewährleistet. In den Inspektionen der Polizeidirektion Osnabrück werden die 
Bodycams nur von Beamtinnen und Beamten eingesetzt, die zuvor eine 
entspre-chende Beschulung erhalten haben. Diese umfasst die technischen Aspekte 
sowie die rechtlichen Voraussetzungen. Aus dem im Mai 2019 in Kraft getretenen 
neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG) ergeben sich die 
rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams. Gemäß § 32 Abs. 4 NPOG
kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr oder zur 
Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene 
Aufzeichnungsgeräte Bild- und Tonaufnahmen offen im öffentlichen Raum 
anfertigen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Osnabrück
Anne Außendorf
Telefon: 0541-327-1034
E-Mail: anne.aussendorf(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 24.01.2020 - 12:44 Uhr
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