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Polizei führt Bodycams im Wolfsburger Stadtgebiet und im Landkreis Helmstedt ein

ID: 2290488

(ots) - Wolfsburg, 24.01.20

"Nach positiven Erfahrungen einer landesweiten Testphase bei dem Einsatz von
Körperkameras werden nun die sogenannten Bodycams in den
24-Stunden-Dienststellen der Inspektion neben Wolfsburg und Helmstedt auch in
Königslutter und Schöningen eingeführt", so der Leiter der Polizeiinspektion
Olaf Gösmann. "Im Wolfsburger Stadtgebiet und im Landkreis Helmstedt gab es 2018
insgesamt 114 Fälle, bei denen gegen Beamtinnen und Beamte im Rahmen ihrer
Einsatz- oder Ermittlungstätigkeit Gewalt ausgeübt wurde. Ich bin überzeugt,
dass der Einsatz der Bodycams in brenzligen Situationen deeskalierend wirken und
es zu weniger aggressiven Verhalten gegenüber den Einsatzkräften kommen wird.
Sollte es trotz des Einsatzes der Kameras zu Angriffen kommen, wird die
Beweissicherung im Strafverfahren mit einer Video-Sequenz noch eindeutiger als
bisher."

Vor drei Jahren waren die ersten Bodycams in Niedersachsen mit einem positiven
Resümee getestet worden. Die Kameras besitzen danach als Einsatzmittel das
Potenzial, Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte zu reduzieren. "In den
vergangenen drei Jahren ist die Gewalt gegen Polizeieinsatzkräfte im
Inspektions-bereich nicht nur in der Häufigkeit um rund 75 Prozent angestiegen,"
erläutert Gösmann, "sondern auch die Intensität der Fälle habe spürbar
zugenommen." Wir beobachten schon seit Jahren eine allgemeine Verrohung der
Gesellschaft, die insbesondere bei Einsätzen mit zunehmender Respektlosigkeit
und Uneinsichtigkeit gegenüber den Einsatzkräften korrespondiert. "Wir werden
dieser Spirale der Gewalt und Missachtung durch den Einsatz der Kameras im
täglichen Dienst der Einsatz- und Streifendienste in Wolfsburg, Helmstedt,
Königslutter und Schöningen erstmals zum 1. Februar entgegentreten", so Olaf
Gösmann bei der Vorstellung der neuen Einsatzmittel.





Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams ergeben sich aus
dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, verdeutlichte Julia
Schönfeld als zuständige Leiterin des Einsatzbereiches der Inspektion. Nach der
Testphase sind inzwischen rechtliche, taktische, technische Anforderungen, aber
auch Belange des Datenschutzes berücksichtigt worden. Die Anwender in der
Inspektion sind entsprechend sowohl in den technischen Aspekten als auch
besonders über die rechtlichen Voraussetzungen umfassend aus- und fortbildet.
Wir legen Wert auf Transparenz, so Schönfeld, daher muss die Aufzeichnung offen,
also für den Betroffenen in der konkreten Einsatzsituation erkennbar angefertigt
werden. Deshalb tragen die Einsatzkräfte, die mit einer Bodycam ausgerüstet
sind, ein gut sichtbares Schild an ihrer Uniform, das auf die Videoaufzeichnung
hinweist.

Die 371 Euro teuren Geräte weisen einen hohen technischen Standard bei sehr
guter Bildqualität auf. Zu ihren Funktionen zählt es unter anderem auch, im
Bereitschafts¬modus bereits während der 30 Sekunden vor Aktivierung der Kamera
Aufzeichnungen anzufertigen. So kann sichergestellt werden, dass relevante
Situationen vollständig dokumentiert werden. Kommt es nicht zur Aktivierung der
Kamera, werden diese sogenannten Pre-Recordings automatisch gelöscht. Damit
werden die rechtlichen Bedingungen für den Einsatz der Bodycams uneingeschränkt
gewährleistet. Sofern Aufnahmen nicht als Beweismittel bei der Verfolgung einer
Straftat bzw. Ordnungs¬widrigkeit benötigt werden, erfolgt grundsätzlich nach
einer Frist von 28 Tagen automatisch die Löschung der Sequenzen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56520/4501577
OTS: Polizei Wolfsburg

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Datum: 24.01.2020 - 12:42 Uhr
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