Polizei führt Bodycams im Wolfsburger Stadtgebiet und im Landkreis Helmstedt ein
(ots) - Wolfsburg, 24.01.20
"Nach positiven Erfahrungen einer landesweiten Testphase bei dem Einsatz von 
Körperkameras werden nun die sogenannten Bodycams in den 
24-Stunden-Dienststellen der Inspektion neben Wolfsburg und Helmstedt auch in 
Königslutter und Schöningen eingeführt", so der Leiter der Polizeiinspektion 
Olaf Gösmann. "Im Wolfsburger Stadtgebiet und im Landkreis Helmstedt gab es 2018
insgesamt 114 Fälle, bei denen gegen Beamtinnen und Beamte im Rahmen ihrer 
Einsatz- oder Ermittlungstätigkeit Gewalt ausgeübt wurde. Ich bin überzeugt, 
dass der Einsatz der Bodycams in brenzligen Situationen deeskalierend wirken und
es zu weniger aggressiven Verhalten gegenüber den Einsatzkräften kommen wird. 
Sollte es trotz des Einsatzes der Kameras zu Angriffen kommen, wird die 
Beweissicherung im Strafverfahren mit einer Video-Sequenz noch eindeutiger als 
bisher."
Vor drei Jahren waren die ersten Bodycams in Niedersachsen mit einem positiven 
Resümee getestet worden. Die Kameras besitzen danach als Einsatzmittel das 
Potenzial, Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte zu reduzieren. "In den 
vergangenen drei Jahren ist die Gewalt gegen Polizeieinsatzkräfte im 
Inspektions-bereich nicht nur in der Häufigkeit um rund 75 Prozent angestiegen,"
erläutert Gösmann, "sondern auch die Intensität der Fälle habe spürbar 
zugenommen." Wir beobachten schon seit Jahren eine allgemeine Verrohung der 
Gesellschaft, die insbesondere bei Einsätzen mit zunehmender Respektlosigkeit 
und Uneinsichtigkeit gegenüber den Einsatzkräften korrespondiert. "Wir werden 
dieser Spirale der Gewalt und Missachtung durch den Einsatz der Kameras im 
täglichen Dienst der Einsatz- und Streifendienste in Wolfsburg, Helmstedt, 
Königslutter und Schöningen erstmals zum 1. Februar entgegentreten", so Olaf 
Gösmann bei der Vorstellung der neuen Einsatzmittel.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams ergeben sich aus 
dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, verdeutlichte Julia 
Schönfeld als zuständige Leiterin des Einsatzbereiches der Inspektion. Nach der 
Testphase sind inzwischen rechtliche, taktische, technische Anforderungen, aber 
auch Belange des Datenschutzes berücksichtigt worden. Die Anwender in der 
Inspektion sind entsprechend sowohl in den technischen Aspekten als auch 
besonders über die rechtlichen Voraussetzungen umfassend aus- und fortbildet. 
Wir legen Wert auf Transparenz, so Schönfeld, daher muss die Aufzeichnung offen,
also für den Betroffenen in der konkreten Einsatzsituation erkennbar angefertigt
werden. Deshalb tragen die Einsatzkräfte, die mit einer Bodycam ausgerüstet 
sind, ein gut sichtbares Schild an ihrer Uniform, das auf die Videoaufzeichnung 
hinweist.
Die 371 Euro teuren Geräte weisen einen hohen technischen Standard bei sehr 
guter Bildqualität auf. Zu ihren Funktionen zählt es unter anderem auch, im 
Bereitschafts¬modus bereits während der 30 Sekunden vor Aktivierung der Kamera 
Aufzeichnungen anzufertigen. So kann sichergestellt werden, dass relevante 
Situationen vollständig dokumentiert werden. Kommt es nicht zur Aktivierung der 
Kamera, werden diese sogenannten Pre-Recordings automatisch gelöscht. Damit 
werden die rechtlichen Bedingungen für den Einsatz der Bodycams uneingeschränkt 
gewährleistet. Sofern Aufnahmen nicht als Beweismittel bei der Verfolgung einer 
Straftat bzw. Ordnungs¬widrigkeit benötigt werden, erfolgt grundsätzlich nach 
einer Frist von 28 Tagen automatisch die Löschung der Sequenzen.
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Datum: 24.01.2020 - 12:42 Uhr
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