Fahndungserfolg der Bundespolizei - Insgesamt sieben Ukrainer vorläufig festgenommen
(ots) - Am Donnerstag und Freitag (23. / 24. Januar 2020) 
nahmen Beamte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf bei Kontrollen auf der BAB
4 und in Podrosche, in grenzüberschreitenden Fahrzeugen insgesamt sieben 
Personen fest, die nicht über die erforderlichen Dokumente für einen Aufenthalt 
im Bundesgebiet verfügten.
Beispielsweise beabsichtigte ein Ukrainer (25) im nördlichen Ruhrgebiet einer 
erlaubnispflichtigen Tätigkeit als Pferdewirt nachzugehen. Er verfügte jedoch 
nicht über die hierfür notwendigen Genehmigungen.
Eine 45-jährige Ukrainerin und ein 42-jähriger Landsmann verfingen sich 
ebenfalls im "Fahndungsnetz" der Bundespolizei. Die Ordnungshüter führten 
schließlich den Nachweis, dass die 45-jährige Frau im Reinigungssektor und der 
Mann auf einer Baustelle einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachgehen wollten.
Die drei Ukrainer (25, 42 und 45) wurden bereits nach Polen zurückgeschoben und 
dürfen nun für zwei Jahre nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Außerdem konnten einem 23-Jährigen und einem 67-jährigen Insassen eines 
international verkehrenden Reisebusses mit Reiseziel Odessa nachgewiesen werden,
dass sie unerlaubt im Bundesgebiet gearbeitet hatten. Der 67-Jährige war Nahe 
der niederländischen Grenze in einer Gärtnerei tätig, während sich der 
23-Jährige in Niedersachsen als Lagerarbeiter illegal verdingte. Der Ältere 
musste 250 Euro, der Jüngere 1.500 Euro als Sicherheitsleistung für das 
eingeleitete Strafverfahren hinterlegen. Über die Aufenthaltsbeendigung der 
Ukrainer und mögliche Einreisesperren entscheidet am heutigen Freitag, den 24. 
Januar 2020 die zuständige Ausländerbehörde.
Ein am Freitag kurz nach Mitternacht am ehemaligen Grenzübergang Podrosche 
einreisender Transporter mit ukrainischen Kennzeichen geriet aufgrund von 
Uhrzeit und Verkehrsaufkommen geradezu zwangsläufig in den Fokus der 
Ordnungshüter. Während der Überprüfung der im Fahrzeug befindlichen Insassen 
stellten die Fahnder fest, dass zwei Männer im Alter von 32 und 37 Jahren nicht 
über die notwendigen finanziellen Mittel für ihren geplanten Aufenthalt im 
Bundesgebiet verfügten. Die weitere strafrechtliche und aufenthaltsbeendende 
Bearbeitung gegen beide Männer musste allerdings hintenangestellt werden, da zum
Zeitpunkt der Kontrolle beim 37-Jährigen mehr als 2,0 Promille und beim 
32-Jährigen mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen wurden.
Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen dürften beide Männer nach Polen 
zurückgeschoben werden, einhergehend mit einer Einreisesperre für die 
Bundesrepublik Deutschland bis Januar 2022.
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Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 36 26 61 11
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Datum: 24.01.2020 - 12:53 Uhr
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