Zoll kontrolliert gastronomische Betriebe / Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung auch in Bremen, Bremerhaven und im niedersächsischen Umland
(ots) - 
Am Dienstag, 21. Januar 2020 hat der Zoll in Bremen, Bremerhaven, 
Cuxhaven, Stade und Buxtehude verdachtsunabhängig über 60 
gastronomische Betriebe im Rahmen einer bundesweiten Sonderprüfung 
zur Einhaltung des Mindestlohnes kontrolliert. Bei den Kontrollen 
ging es ferner um die Überprüfung der Entrichtung von 
Sozialversicherungsbeiträgen und um die Überprüfung der 
Arbeitserlaubnis von Nicht-EU-Bürgern. Seit Beginn des Jahres 2020 
gilt ein allgemeiner Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde (statt 
vorher 9,19 Euro pro Stunde)
Bei über 40 Kontrollen bei Arbeitgebern in Bremen wurden mehr als 130
Arbeitnehmer überprüft. In Bremerhaven sowie in Cuxhaven, Stade und 
Buxtehude wurden bei 20 Arbeitgebern rund 120 Arbeitnehmer 
kontrolliert.
Dabei versuchte bei der Kontrolle einer Bremer Pizzeria eine 
albanische Arbeitnehmerin sich der Überprüfung durch den Zoll zu 
entziehen, indem sie sich kurzerhand ihre Privatjacke anzog und aus 
dem Lokal lief. Es stellte sich heraus, dass sie in einem 
verwandtschaftlichen Verhältnis zum Inhaber war. Da sie sich aber 
lediglich zu Besuchszwecken in Deutschland aufhielt, war eine 
Aufnahme der Erwerbstätigkeit illegal. Ähnlich verhielt es sich bei 
zwei mazedonischen Arbeitern, die in einem benachbarten Eiscafé, die 
dem gleichen Geschäftsinhaber gehörte, ebenfalls ohne gültige 
Aufenthaltstitel, aufgegriffen wurde. Gegen die drei Personen wurden 
Strafverfahren aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts 
eingeleitet. Das Migrationsamt Bremen hat die weiteren 
aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen übernommen.
"Verdachtsunabhängige Prüfungen führen wir gezielt in besonders von 
Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen betroffene Branchen durch", 
erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Die 
anschließenden notwendigen Sachverhaltsaufklärungen können zur 
Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften 
führen", so Tödter weiter.
In Folge der Sonderprüfung müssen in rund 60 Fällen die Sachverhalte 
weiter aufgeklärt werden. In zehn Fällen davon gibt es 
Klärungsbedarf, ob der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten wurde. In
weiteren vier Fällen wird überprüft, ob ausländische Arbeitnehmer 
ohne gültige Aufenthaltserlaubnis eine Erwerbstätigkeit aufgenommen 
haben. Ferner sind Unstimmigkeiten bei Aufzeichnungspflichten bei 
möglichem gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen festgestellt 
worden.
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Datum: 24.01.2020 - 12:59 Uhr
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