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Osnabrücker Zoll überprüft die Einhaltung des Mindestlohns; 38 Unregelmäßigkeiten festgestellt

ID: 2290521

(ots) - Am 21. Januar 2020 hat der Osnabrücker Zoll mit 66
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten
Hauptzollamtsbezirk Kontrollen im Rahmen einer bundesweiten
Mindestlohnsonderprüfung durchgeführt.

Im besonderen Fokus der Überprüfungen stand die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2020 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,35
Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Standorte Osnabrück, Nordhorn und Lohne prüften insbesondere im Einzelhandel,
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport-
und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 38 Fällen Unstimmigkeiten ergeben,die
einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 9 Fällen um
Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.
In drei Fällen ermitteln die Beamten wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber
hinaus besteht in 24 Fällen die Vermutung, dass gegen
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in zwei Fällen,
dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung
vorliegt.

Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und
Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121236/4501628
OTS: Hauptzollamt Osnabrück

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 24.01.2020 - 12:59 Uhr
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