Osnabrücker Zoll überprüft die Einhaltung des Mindestlohns; 38 Unregelmäßigkeiten festgestellt
(ots) - Am 21. Januar 2020 hat der Osnabrücker Zoll mit 66 
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten 
Hauptzollamtsbezirk Kontrollen im Rahmen einer bundesweiten 
Mindestlohnsonderprüfung durchgeführt.
Im besonderen Fokus der Überprüfungen stand die Einhaltung des gesetzlichen 
Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2020 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,35 
Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der 
Standorte Osnabrück, Nordhorn und Lohne prüften insbesondere im Einzelhandel, 
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- 
und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 38 Fällen Unstimmigkeiten ergeben,die 
einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 9 Fällen um 
Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. 
In drei Fällen ermitteln die Beamten wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber 
hinaus besteht in 24 Fällen die Vermutung, dass gegen 
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in zwei Fällen,
dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung 
vorliegt.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und 
Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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Datum: 24.01.2020 - 12:59 Uhr
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