(PF) Pforzheim - Unter Drogeneinfluss am Steuer: Polizei zieht Autofahrer nach Verfolgung aus dem Verkehr
(ots) - Ohne Führerschein aber dafür unter Drogeneinfluss hat am 
frühen Freitagmorgen ein 41-jähriger Mazdafahrer in Pforzheim offensichtlich 
versucht, einer Verkehrskontrolle zu entkommen.
Eine Streife der Autobahnpolizei hatte den 41-Jährigen gegen 1:30 Uhr in der 
Mannheimer Straße kontrollieren wollen. Dieser drückte jedoch aufs Gas und fuhr 
mit hoher Geschwindigkeit davon. Die Beamten nahmen umgehend die Verfolgung auf 
und stellten den Mazdafahrer schließlich in der Sinsheimer Straße. Bei der 
folgenden Kontrolle gewannen die Einsatzkräfte den Verdacht, dass der 41-Jährige
unter Drogeneinfluss steht. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest zeigte 
dann auch ein positives Ergebnis auf Cannabis, Amphetamine und Opiate. Zudem 
stellte sich heraus, dass der Mazdafahrer über keine gültige Fahrerlaubnis 
verfügt. Er musste eine Blutprobe abgeben und es erwarten ihn nun mehrere 
Anzeigen.
Frank Weber, Pressestelle
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/4501668
OTS:               Polizeipräsidium Pforzheim
Original-Content von: Polizeipräsidium Pforzheim, übermittelt durch news aktuell
      
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.01.2020 - 13:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2290540
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-Pforzheim
Stadt:
Pforzheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (PF) Pforzheim - Unter Drogeneinfluss am Steuer: Polizei zieht Autofahrer nach Verfolgung aus dem Verkehr"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




