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Mindestlohn intensivüberprüft/ Heilbronner Zoll mit 47 Einsatzkräften an bundesweiter Schwerpunktprüfung dabei

ID: 2290879

(ots) - Mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Heilbronn und aus Tauberbischofsheim
beteiligte sich das Hauptzollamt Heilbronn am 21. Januar 2020 an einer
Mindestlohnsonderprüfung.

"Bei der Auswahl der zu überprüfenden Objekte wurde das Hauptaugenmerk auf die
besonders für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz anfälligen Branchen gelegt,"
so der Einsatzleiter der Maßnahme. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit
seiner Anhebung zum 1. Januar 2020 aktuell 9,35 Euro (in 2019 noch 9,19 Euro).

Die Prüfungen wurden im gesamten Zuständigkeitsbezirk durchgeführt. Kontrolliert
wurde sowohl im öffentlichen Raum an Taxenständen, bei Kurier- und
Postdienstfahrern oder im Güterkraftverkehr als auch im Hotel- und
Gastronomiegewerbe bzw. bei Friseuren und Kosmetikbetrieben, im Einzelhandel und
Apotheken sowie in Fingernagelstudios, in Spielhallen und im Sicherheitsgewerbe.
Die überwiegende Anzahl der Prüfungen fand in Bad Mergentheim, Heilbronn,
Künzelsau, Ludwigsburg, Öhringen, Schwäbisch Hall und Tauberbischofsheim statt.

"Nach der Identitätsfeststellung und Prüfung der möglichen
Ausweismitführungspflicht erfragen wir von den Personen beispielsweise, ob sie
im Leistungsbezug stehen, das heißt z.B. staatliche Unterstützungszahlungen
beziehen. Daneben prüfen wir aber auch, ob deren Arbeitsverhältnisse von den
Arbeitgebern ordnungsgemäß an die Sozialkassen gemeldet sind oder insbesondere
bei der aktuellen Großprüfung Lohnzahlungen im Einklang mit dem Mindestlohn
stehen," so der Einsatzleiter der Schwerpunktprüfung.

Bei der Mindestlohnsonderprüfung befragten die Zöllner insgesamt 218 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und erhoben durch den Standort Heilbronn in 43 Fällen
zusätzliche Unterlagen bei Arbeitsgebern sowie durch den Standort
Tauberbischofsheim bei elf unterschiedlichen Betrieben weitere Dokumente im




Rahmen von Geschäftsunterlagenprüfungen.

Nach ersten Erkenntnissen ergaben sich bislang 23 mögliche Unstimmigkeiten.
Diese werden mittels der sich jetzt anschließenden Prüfungen aufgeklärt.

Konkret bestehen in drei Fällen Anhaltspunkte, dass Betriebe nicht den
vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Ferner besteht in vier Fällen die
Möglichkeit, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen
und acht Mal, dass gegen arbeitsgenehmigungsrechtliche Vorgaben bzw.
aufenthaltsrechtliche Regelungen verstoßen wurde. Vier Mal beanstandeten die
Zöllner mögliche Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten. Außerdem gilt es, in
vier vorliegenden Fällen Anhaltspunkten nachzugehen, die Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt betreffen.

Damit die im Raum stehenden Verstöße ausermittelt und falls erforderlich
geahndet werden können, schließen sich weitere Prüfungs- und
Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern an.

"Mit derartigen Großaktionen will der Zoll u.a. gezielt Präsenz zeigen. Das in
der Gesellschaft vorhandene Unrechtsbewusstsein soll durch solche Maßnahmen
gestärkt und Schwarzarbeit oder Sozialleistungsbetrug jegliche gesellschaftliche
Akzeptanz entzogen werden," so Marcel Schröder, Pressesprecher des
Hauptzollamtes Heilbronn.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121248/4502179
OTS: Hauptzollamt Heilbronn

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 25.01.2020 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: HZA-HN
Stadt:

Heilbronn



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Polizeimeldungen



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